Wohnungspolitik NRW – Sozialverband VdK NRW

Barrierefreies Bauen umsetzen

Nach Berechnungen der Wohnungsmarktprognose bis 2040 fehlen derzeit rund 438.000 barrierefreie Wohnungen – und zusätzlich müssen bis 2040 672.320 weitere altersgerechte Wohnungen neu entste­hen, um den Bedarf zu decken.[1] Weiter heißt es in dem Bericht: „Im Durchschnitt bedeutet dies eine zusätzliche jährliche Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum von rund 10.600 bis Anfang 2040. Die Herausforderung, altersgerechten Wohnraum bereitzustellen, betrifft grundsätzlich alle Regionen in Nordrhein-Westfalen, denn alle Kreise und kreisfreien Städte sind mit einer steigenden Zahl an Haus­halten mit älteren Menschen konfrontiert.[2]

Daraus wird deutlich: Wohnungen müssen in großem Stil barrierefrei neu gebaut und umgebaut wer­den. Da es deutlich einfacher und wirtschaftlicher ist, barrierefreies Wohnen im Neubau zu realisieren als im Wege des Umbaus, darf es bei Neubauten künftig keine Einschränkungen der Barrierefreiheit mehr geben. Im Hinblick auf die Baukosten macht Barrierefreiheit nur gut ein Prozent der Gesamtkos­ten aus.[3] Langfristig macht es sich für Nutzer wie Betreiber ohnehin bezahlt. Denn die durchschnittli­che Nutzungsdauer von Wohngebäu­den beträgt in Deutschland etwa 80 Jahre. Bauherren und Inves­toren sollten dabei neben der Rendite in den ersten zehn Jahren der Nutzungsdauer einer Immobilie immer auch den langfristigen Vor­teil einer barri­erefreien Konzeption bei der Bewirtschaftung be­rück­sichtigen.

Daher fordern wir neben einem stetigen Ausbau der Förderangebote für Neu- und Bestandsbauten vor allem klare Vorgaben zum barrierefreien Wohnungsbau in der Bauordnung und den nachgelager­ten Technischen Baubestimmungen. Alle neu zu errichtenden Wohnungen und Wohngebäude müssen bar­rierefrei sein. Barrierefreies Bauen muss das Kernziel aller wohnungspolitischen Programme und Maß­nahmen für Neu- und Umbau sein. Im Rahmen der Kommunalen Da­seinsvorsorge ist auch si­cher zu stellen, dass bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum nicht (nur) in Neubaugebieten in Randbezir­ken entsteht, sondern in gemischten Quartieren, die über die nötige Infrastruktur (z.B. barrierefreier Öffent­licher Personennahverkehr, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, Arztpraxen) verfügen.

Preisgebundenen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau vorantreiben

Darüber hinaus haben in vielen Kommunen über 50 Prozent der Haushalte einen Anspruch auf Wohn­raumförderung. Der Bestand öffentlich geförderter Mietwohnungen ist entgegen des Bedarfs seit Jah­ren kontinuierlich gesunken. Dadurch verschärft sich die bestehende Versorgungslücke immer mehr zu einer echten Notlage, die bis hin zu Obdachlosigkeit führt.

Daher muss die Wohnraumförderung ausgebaut werden, damit eine dauerhafte gemeinwohlorientierte und preisgünstige Bewirtschaftung von Wohnungsbeständen möglich wird. Wir brauchen mehr öffent­lich geförderten Wohnraum mit sozialer Zweckbindung. Wichtige Akteure dabei sind u.a. kommunale Wohnungsunternehmen, sofern vorhanden. Diese müssen finanziell gestärkt werden und bevorzugt Zu­gang zu Baugrundstücken erhalten. Kommunen, die nicht über Wohnungsunternehmen verfügen, müs­sen dabei unterstützt werden – ggf. im Zusammenwirken mit anderen Kommunen auf Kreisebene – Unternehmen zu gründen, Bauvorhaben durchzuführen und Wohnungen zu unterhalten. Jede Kom­mune sollte konkrete Zielvorgaben für den Bedarf an Sozialwohnungen formulieren und wenigstens die Abgänge an sozialgebundenen Wohnungen durch Neuerrichtung kompensieren. Vorhandene Bau­grundstücke sollten für Zwecke des Sozialen Wohnungsbaus zu Vorzugspreisen an die Wohnungsunter­nehmen abgeben und dabei zuerst die Baugenossenschaften berücksichtigt werden. Um die Kommu­nen zu unterstützen sollte das Land ein zentrales Beratungs- und Unterstützungsangebot aufbauen.

Aktive Quartiersentwicklung – Kommunale Gesamtplanung erforderlich

Neben den reinen Baumaßnahmen halten wir eine aktive Quartiersentwicklung mit enger Verzahnung der Gesundheits- und Sozialdienste, der ge­sundheitlichen Grundversorgung, der Organisation und Vor­haltung von Pflegeangeboten für notwendig. Hier muss eine Gesamtplanung unter Einbeziehung aller Akteure erfolgen. Auch muss die Wohnungsbaupolitik gerade für ländliche Regionen stärker mit der Verkehrs- und Infrastrukturpoli­tik vernetzt werden, damit die Nutzbarkeit des ÖPNV (Nahverkehr) und von Einrichtungen der öf­fentlichen Daseinsvorsorge bis hin zur medizinischen Versorgung erleichtert werden.

„Bauen Bauen Bauen“ alleine reicht nicht!

Aus unserer Sicht darf sich eine an den Bedarfen der Menschen ausgerichtete Wohnungspolitik daher nicht darauf beschränken, möglichst viele neue Wohnungen zu errichten. „Bauen, Bauen, Bauen“ alleine ist nicht die Lösung. Nicht nur Masse, sondern Qualität ist entscheidend. Zur Qualität gehören für äl­tere Menschen sowie für Familien eine barrierefreie Bauweise, eine Einbindung ins Quartier sowie – für alle Bevölkerungsgruppen – die Bezahlbarkeit der Wohnangebote. Die wohnungsbaupoliti­schen Fehlent­wicklungen der vergange­nen Jahre und Jahrzehnte müssen korrigiert werden. Dazu gibt der Antrag „Ein Neustart in der Wohnungspolitik: NRW braucht gutes und bezahlbares Wohnen für alle Menschen!“ wichtige Impulse und Anregungen.


[1] MHKBG NRW, Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2040 (Wohnungsmarktprognose 2040), S. 74.

[2] Wohnungsmarktprognose 2040, S. 74.

[3] “Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich – Eine Analyse notwendiger Mehrausgaben gegenüber konventionellen Bauweisen” von TERRAGON WOHNBAU im Auftrag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 06.04.2017

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