THEMA GLEICHSTELLUNG

Bestehende Diskriminierungen ausgleichen und Schutz gewährleisten

Mit einer modernen Gleichstellungspolitik setzen wir uns für die gleichen freien Zugänge von Frauen und Männern zu Berufswahl und Position, Entgelt und Alterssicherung, politischer Teilhabe und paritätischer Repräsentanz ein. Gleichzeitig müssen wir benachteiligte und von Gewalt betroffene Frauen und Männer stärker schützen und unterstützen.

Unsere zentralen Forderungen im Überblick:

  • Wir müssen die geschlechterspezifischen Entgeltunterschiede verhindern.
  • Die SPD-Fraktion in NRW fordert den Abbau des geschlechterspezifischen Rentengefälles um Altersarmut bei Frauen zu bekämpfen.
  • Wir brauchen gleichberechtigte politische Teilhabe und Repräsentanz.
  • Wir fordern den Ausbau von Frauenhäusern um Frauen, die Gewalt erfahren haben, Schutz zu geben.

Entgeltgleichheit für gleichwertige Arbeit

Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Und dennoch erhalten sie bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit nicht das gleiche Entgelt. Auch wenn es unterschiedliche Auffassung zur Höhe der diskriminierenden Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern gibt, so ist sie grundsätzlich unbestritten und gerade kein Mythos. Der Equal Pay Day markiert symbolisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke. Es sind genau 77 Tage, die Frauen 2020 umsonst arbeiten werden.

Die Erwerbstätigkeit der Frauen hat in den letzten Jahren stark zugenommen, bestehen geblieben sind aber die großen Unterschiede zwischen Männern und Frauen im Hinblick auf den Umfang der Erwerbstätigkeit.

Der Gender Pay Gap bezeichnet die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzahlungen) der Frauen und Männer im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer.

Unter Fachleuten ist unbestritten, dass Frauen in Deutschland im Durchschnitt rund 21 Prozent („unbereinigte Lohnlücke“) weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen, auch wenn die Gründe dafür vielfältig sind und es zur Behebung dieser Ungleichheit die unterschiedlichsten Ansätze geben muss.

Hintergrund sind hier insbesondere die Familienaufgaben, die traditionell auch weiterhin von Frauen ausgeübt werden und den Umfang der Erwerbstätigkeit bestimmen.

Die Entgeltungleichheit wird am häufigsten mit Teilzeitbeschäftigung der Frauen erklärt. Solche Erwerbsunterbrechungen, ob sie für die Erziehung der Kinder oder für die Pflege von Angehörigen genommen werden, wirken sich mittelbar auf die Erwerbsentwicklung von Frauen aus.

Die Teilzeitbeschäftigung nimmt bei vielen Frauen eine wichtige Rolle ein. Von allen Teilzeitbeschäftigten in NRW sind fast vier von fünf weiblich. Hier liegt ein wichtiger Ansatz, um aus einer Teilzeitbeschäftigung – wenn es gewünscht wird – in eine Vollzeitstelle zu gelangen. U.a. wird das Ehegattensplitting als ein Grund für die geringfügige Beschäftigung von Frauen aufgeführt. Ansätze für die Umwandlung von geringfügiger Beschäftigung hin zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung müssen an dieser Stelle besser greifen. Leider sind Berufe, in denen überwiegend Frauen tätig sind, weiterhin unterbewertet. Eine gesellschaftliche Aufwertung dieser wichtigen Berufsfelder mit einer zwangsläufig besseren Bezahlung muss dringend erfolgen.

Nur ein Mentalitätswechsel im Hinblick auf faire und partnerschaftliche Aufteilung von Betreuungs- und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern kann einen weiteren Bestandteil zur geschlechtergerechten Bezahlung von Frauen und Männern ausmachen. Es gilt festgefahrene Rollenstereotypen aufzubrechen und moderne Geschlechterrollen vorzuleben.

Das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und somit auch der Lohndiskriminierung ist bereits im Grundgesetz und zusätzlich in einer Vielzahl von Einzelgesetzen verankert. Fehlende Gehaltstransparenz tragen zu einer Ungleichbehandlung der Bezahlung aufgrund des Geschlechts bei.

Unsere Initiative

Gleichberechtigte politische Teilhabe

Mit der letzten Landtagswahl 2017 ist der Anteil der nordrhein-Westfälischen Parlamentarierinnen auf 27,1 Prozent gesunken. Seit 2000 schwankt dieser Wert zwischen 32,47 im Jahr 2000 und 26,52 Prozent in der 15. WP von 2010 bis 2012. Die paritätische Vertretung von Frauen in Parlamenten ist deutschlandweit noch immer nicht erreicht. Eine paritätische Repräsentation der Bevölkerung könnte weit mehr Blickwinkel und Erfahrungswerte in das politische Gestaltungsfeld einbringen und in der Ausgestaltung einer an der tatsächlichen Lebenswirklichkeit beider Geschlechter orientierten Rechtssetzung manifestieren.

100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in politischen Ämtern und Mandaten auf allen politischen Ebenen in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert. Schon damals hatte eine der Mütter des Grundgesetzes Elisabeth Selbert empört festgestellt:

Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.

Art. 3 Abs. 2 GG normiert einen Verfassungsauftrag zur Beseitigung bestehender Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3 Abs. 2 GG). Dieser Verfassungsauftrag umfasst auch die Pflicht für die rechtliche Umsetzung demokratischer Teilhabe von Frauen im politischen Alltag.

Das Problem ist jedoch, dass bereits vor der Wahl die Wahlchancen von Frauen erschwert werden, indem die Wahlvorschläge von den Parteien überwiegend an Männer vergeben werden. Folglich handelt es sich um eine strukturelle Benachteiligung von Frauen, welche sich im Wahlergebnis niederschlägt. Ursächlich für die geringe Repräsentation von Frauen ist somit nicht der Wählerwille, sondern die Kandidatenaufstellung der Parteien.

Daher ist es erforderlich ist, das Gesetz über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswahlgesetz) im Hinblick auf die Landeslisten um eine Regelung zu ergänzen, wonach Landeslisten paritätisch und alternierend mit Frauen und Männern besetz werden müssen.

Appelle und Sonntagsreden für mehr Gleichberechtigung in der Politik – das hat die Vergangenheit gezeigt – reichen deshalb nicht mehr aus.

Ein Gesetz, das die paritätische Besetzung der Wahllisten von Parteien vorschreibt, kann Abhilfe leisten. Weil es neue Normen setzt und Realitäten schafft, an denen auch Sprache dann nicht mehr vorbei kommt. Denn wenn die Verhältnisse erst einmal quotiert sind, wird zwangsläufig selbstverständlich werden, was selbstverständlich sein sollte.

Und noch etwas wird passieren: Wir werden durch ein Paritätsgesetz nicht mehr über Frauen und Männer reden, sondern über das sprechen, worauf es wirklich ankommt: über Leistung. Der Vergleich wird offensichtlich. Dann herrscht erstmals wirklich fairer Wettbewerb.

Unsere Initiative

  • Gesetz “Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes in Nordrhein-Westfalen – Einführung einer paritätischen Aufstellung der Wahllisten mit Frauen und Männern” Drucksachennummer 17/7753

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Jede 3. Frau in Deutschland ist von sexueller und/oder körperlicher Gewalt betroffen. Die Dunkelziffer dürfte leider noch viel höher liegen.

Frauen, die Gewalt erfahren, brauchen unseren Schutz.

Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und die Prävention geschlechtsbezogener Gewalt aufgrund von geschlechtlicher und/oder sexueller Identität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung.

Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe leisten seit über vier Jahrzehnten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Sie boten im Vorjahr vielen gewaltbetroffenen Frauen sowie ihren Kindern einen Zufluchtsort in schwierigen Notsituationen.

Istanbul-Konvention

Im Artikel 3a der Istanbul-Konvention wird der Begriff Gewalt gegen Frauen als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung von Frauen verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben.

Solidarität darf sich jedoch nicht nur auf Worte beschränken. Wir brauchen Taten! Wir wollen, dass Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, auch geholfen wird. Das Land finanziert daher die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen. Die engagierten Mitarbeiterinnen wissen, was zu tun ist, wenn Frauen bei ihnen Zuflucht suchen.

Es ist richtig und wichtig, dass die Frauenhäuser weiter ausgebaut werden. Es ist auch richtig und wichtig, dass die Sachkosten- und Personalzuschüsse der Frauenhaus- und Frauenberatungsträger angepasst wurden. Um diese Angebote auskömmlich zu finanzieren.

Bei diesem sensiblen Thema sind wir alle als Gesellschaft gefragt. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass verharmlosende Formulierungen wie ,Familientragödie‘ und ,Beziehungsdrama‘ in solchen Zusammenhängen bei Berichterstattungen vermieden werden. Was sich dahinter versteckt, reicht von Körperverletzung bis hin zu Mord und Totschlag. Wir sollten diese schrecklichen Taten beim Namen nennen: Gewalt gegen Frauen/Femizide

Zahlen und Daten im Überblick:

  • Jede 3. Frau in Deutschland ist von sexueller und /oder körperlicher Gewalt betroffen.
  • 25 Prozent aller Frauen erleben körperliche und/oder sexuelle Gewalt in ihrer Partnerschaft.
  • 2 von 3 Frauen erleben sexuelle Belästigung.
  • 24 Prozent der Frauen werden Opfer von Stalking.
  • 42 Prozent der Frauen erleben Formen von psychischer Gewalt.
  • Nur 20 Prozent der Frauen, die Gewalt erfahren haben, nutzen die bestehenden Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen