THEMA INKLUSION
Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderung
Wenn wir als SPD Fraktion NRW Inklusion und Teilhabe fordern, fordern wir Freiheit, mehr Solidarität und mehr Gerechtigkeit, also die Werte der Sozialdemokratie. Für jede und jeden soll das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich sein und niemals in Frage gestellt werden. Wir sind fest von einer inklusiven Gesellschaft in NRW überzeugt und wollen bessere Voraussetzungen für ein gutes und menschliches Miteinander schaffen.t, unabhängig von sozialer Herkunft. Und Hochschulen waren und sind für uns auch immer Orte des gesellschaftlichen Diskurses und des Ringens um nachhaltige Innovation. Für uns ist klar: Die Frage, ob oder was jemand studiert, darf nie vom Einkommen der Eltern abhängen. Volle Chancengleichheit beim Zugang zum Studium und beste Studienbedingungen dürfen kein Gegensatz sein. Wir setzen auf Gebührenfreiheit, hohe Qualität und beste Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium.
Unsere zentralen Forderungen im Überblick:
- Wir fordern ein zur Stärkung der Inklusion in NRW umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Wohnen und Leben in der Gemeinschaft, Mobilität, Schulbildung und Arbeit.
- NRW braucht ein Bundesteilhabegesetz, wodurch individuelle Selbstbestbestimmung durch ein modernes Leistungsrecht garantiert wäre.
- Wir müssen barrierefreie Reiseketten von der Wohnungstür bis zum Zielort und zurück zu ermöglichen um Menschen mit Behinderung uneingeschränkte Mobilität zu gewährleisten.
- Das Schulsystem muss so reformiert werden, dass es alle Menschen mit und ohne Behinderungen optimal fördert und niemanden wegen einer Behinderung ausgrenzt.
- Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt durch eine Arbeit zu verdienen und dies in einem offenen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld.
Inklusion in NRW
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind auch zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW nicht umfassend verwirklicht. Deswegen fordert die SPD-Fraktion von der Landesregierung ein zur Stärkung der Inklusion in NRW umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Wohnen und Leben in der Gemeinschaft, Mobilität, Schulbildung und Arbeit. Die SPD-Landtagsfraktion wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Rechte der Menschen mit Behinderung auf gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung nicht zum Spielball von Kosteneinsparungen und Sozialabbau werden. Wir kämpfen jeden Tag darum, dass NRW ein Stück mehr inklusiv wird!
Bundesteilhabegesetz
Mit Gesetzen und Initiativen wollen wir bessere Rahmenbedingungen für Inklusion schaffen und den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ebenen.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderung ist eines der größten sozialpolitischen Vorhaben in der jüngeren Geschichte. Ziel ist es, mit dem Bundesteilhabegesetz die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren Schritt auf dem Weg in die inklusive Gesellschaft gehen. Es geht um mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für die Menschen mit Behinderung. Die SPD Fraktion hat sich immer dafür eingesetzt, dass das BTHG ein gutes Gesetz für die Menschen wird. Es hilft, dass Menschen mit Behinderung so wohnen können, wie sie es wollen. Einkommen und Vermögen werden nicht mehr mit Leistungen verrechnet. Mit dem BTHG haben wir die Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt und ermöglichen dadurch mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Leistungsrecht.
Teilhabe an demokratischen Prozessen
Wir sind davon überzeugt, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Teilhabe an demokratischen Prozessen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat Klarheit für die Menschen mit Behinderung geschaffen. Alle Menschen dürfen an Europawahlen teilnehmen. Für die die Demokratie in Deutschland und in Europa ist es eine gute Nachricht! Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft gegangen. Das Urteil ermöglicht es, dass mehr als 80.000 deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die unter Vollbetreuung stehen, bei der Wahl zum Europäischen Parlament mit entscheiden dürfen. Damit werden die Rechte der Menschen mit Behinderung und ihre politischen Beteiligungsmöglichkeiten weiter gestärkt. Seit Jahren wird darüber diskutiert, die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung unter Vollbetreuung aufzuheben. Die vormalige rot-grüne Landesregierung hat im Jahr 2017 den Wahlausschluss für Landtags- und Kommunalwahlen abgeschafft. Damit war NRW das erste Land, das diese Entscheidung getroffen hat.
Ein Recht auf Wohnen und Leben in einer Gesellschaft
Genauso wie ein Mensch mit Behinderung ein Recht auf demokratische Teilhabe hat, hat er ein Recht auf Wohnen und Leben in einer Gemeinschaft, denn das Menschenrecht auf Wohnen ist von besonderer Bedeutung für ein selbstbestimmtes Leben. Wo ein Mensch wohnt, bestimmt über seine Möglichkeiten und Chancen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen ist in Nordrhein-Westfalen ein politisch wie gesellschaftlich bekräftigtes Ziel. Es sind in den letzten zehn Jahren Fortschritte fest-zustellen, insbesondere bei der Stärkung des ambulanten Wohnens und beim Ab-bau von Plätzen in stationären Einrichtungen. Auch wenn Nordrhein-Westfalen aktuell die höchste Ambulantisierungsquote aller Flächenländer verzeichnet, können in NRW nach wie vor Menschen mit Behinderungen in vielen Fällen noch nicht selbstbestimmt über ihren Wohnort entscheiden, mit wem sie zusammenleben. Weil es zu wenig geeigneten Wohnraum gibt, ist das Leben in einer Großeinrichtung deshalb für viele Menschen mit Behinderungen immer noch alternativlos. Die vorliegenden Schätzungen und Rückmeldungen von behindertenpolitischen Organisationen weisen auf einen sehr großen Bedarf an barrierefreien, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen hin. Um die Vorgaben der UN-BRK zu erfüllen, muss die Landesregierung weitreichendere Maßnahmen ergreifen und Fehler – wie die Aufhebung der Quote für rollstuhlgerechten Wohnungsbau bei der Landesbauordnung – korrigieren.
Recht auf Mobilität
Menschen mit Behinderung sollten nicht nur selbst entscheiden können wo sie leben, sondern haben auch ein Recht auf Mobilität. Denn vor allem Barrierefreiheit bedeutet Freiheit für die, die sich ohne Hilfsmittel nicht frei bewegen können. Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet mehrere Regelungen, die das Recht von Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte Mobilität absichern. Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahrzehnt viel hinsichtlich der Weiterentwicklung seiner Mobilitätsinfrastruktur unter dem Gesichtspunkt Barrierefreiheit unternommen. Beispielsweise die sukzessive Umsetzung von Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Haltestellen hat dazu beigetragen, die individuelle Fortbewegung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. Dennoch ist der Alltag von Menschen mit Behinderungen nach wie vor von mobilitätseinschränkenden Barrieren geprägt. So fehlt es beispielsweise an der Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel beispielsweise für gehörlose Menschen. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es somit kein übergreifendes Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen. Ziel muss es sein, barrierefreie Reiseketten von der Wohnungstür bis zum Zielort und zurück zu ermöglichen.
Teilhabe an einem inklusiven Arbeitsmarkt
Auch inklusive Schulbildung ist ein großes Thema wenn es um Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung geht. Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert das Recht auf inklusive Bildung. Die Herausforderung für die Schulpolitik in NRW besteht darin, das bestehende Schulsystem so zu reformieren, dass es alle Menschen mit und ohne Behinderungen optimal fördert und niemanden wegen einer Behinderung ausgrenzt. Ziel ist ein inklusives Schulsystem, zu dem sich alle Fraktionen des Landtags in der Vergangenheit grundsätzlich bekannt haben. In den im Juli 2018 und den im Oktober 2018 verabschiedeten Eckpunkten zur Neuausrichtung der schulischen Inklusion formuliert die Landesregierung Standards für den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen. Diese Vorgaben sollen einen Beitrag zur Qualitätssicherung von inklusiver Bildung leisten. Völlig unklar ist jedoch, wie die Landesregierung Schulen bei der erhofften Qualitätssteigerung konkret unterstützen will. Stattdessen sticht hervor, dass die Landesregierung es künftig den Gymnasien freistellen will, ob sie an der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung Inklusion teilnehmen möchten oder nicht. Es bleibt festzuhalten, dass die CD