Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat heute den Entwurf für ein überarbeitetes Hochschulgesetz beschlossen. Dazu erklärt Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die von der Landesregierung vorgelegte Überarbeitung des Hochschulgesetzes bleibt weit hinter den vollmundigen Versprechungen von Ministerin Pfeiffer-Poensgen zurück. Inwiefern der Gesetzesentwurf die Autonomie der Hochschulen steigern oder den Studienerfolg der Studierenden verbessern soll, bleibt schleierhaft. Schon die dem Gesetz zugrunde gelegte Annahme ist falsch. Dass die nordrhein-westfälischen Hochschulen weniger autonom seien als jene anderer Bundesländer, ist mit Blick auf die bestehenden Hochschulgesetze nicht zu belegen. Im Gegenteil. Im Rahmen der Exzellenzstrategie wurden vor kurzem 13 nordrhein-westfälischen Universitäten ausgezeichnet und mit zusätzlichen Fördergeldern in Millionenhöhe bedacht. Auch dies ein Beleg dafür, wie gut die bisherigen Regelungen des Hochschulgesetzes sind.  

Mit der Abschaffung des Landeshochschulentwicklungsplans wird ein bewährtes Instrument zur Kooperation zwischen den Hochschulen abgeschafft. Mit der Streichung des Rahmenkodexes für gute Beschäftigungsbedingungen fällt zudem eine wichtige gesetzliche Grundlage der Arbeitsbedingungen des Hochschulpersonals weg.

Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht soll an den Hochschulen entschieden werden – die Ministerin macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern treibt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen. Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin Einschränkungen bei der studentischen Mitbestimmung und der Vertretung der Belange von studentischen Hilfskräften an den Hochschulen vor.  Mit der Einführung von verpflichtenden ‚Online-Studienorientierungstest‘ werden Studierende zudem nicht nur bevormundet, sondern unter Umständen sogar zum Verzicht auf ein Studium gedrängt.

Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Die Landesregierung bleibt einen Beleg dafür schuldig, inwiefern ein Bekenntnis zu Demokratie, Frieden und Nachhaltigkeit bei der Forschung hinderlich sein soll.    

Die nun vorgelegte Gesetzesnovelle atmet den Geist vergangener Tage. Die Landesregierung pflegt ein paternalistisches Bild der Studierenden und schränkt deren Selbstbestimmungs- und Mitbestimmungsrechte entscheidend ein.“