Am Mittwoch (29.09.2021) jährt sich der tragische Tod des zu Unrecht inhaftierten und in der JVA Kleve verstorbene Amad A. zum dritten Mal. Hierzu erklärt Sven Wolf, Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III) und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Was Amad A. passiert ist, ist tragisch. Und auch nach vielen Jahren macht uns der Fall immer noch fassungslos. Unsere Gedanken sind am heutigen Tag bei der Familie von Amad A. Dem Vater von Amad A. und seinen Freunden danken wir dafür, dass sie uns im Untersuchungsausschuss als Zeugen zur Verfügung standen. Wir werden ihre Worte nicht vergessen.

Die Landesregierung ist in der Pflicht dafür zu sorgen, dass sich ein Fall wie der von Amad A. nicht wiederholen kann. In der Beweisaufnahme während unserer Arbeit im PUA III haben wir gesehen, dass hier noch viel getan werden muss. Bis auf Sensibilisierungserlasse beim Identitätsmanagement hat es bei Polizei und Justiz keine grundlegenden Verbesserungen gegeben, die den Fall von Amad A. verhindert hätten. 

Ob und wie es zu etwaigen Falscheintragungen in polizeilichen Fahndungssystemen kommen konnte, wird ein forensisches Datengutachten zeigen. Hierfür wäre es natürlich wichtig gewesen, dass die Daten nicht aus dem Bundesfahndungssystem INPOL-Z gelöscht werden. Leider hat Innenminister Reul das nicht verhindert. Es wird sich zeigen, welche Daten gerettet und wiederhergestellt werden können und welche für immer verloren gegangen sind.

Neben den Fragen rund um mögliche Fehler in Computersystemen muss die Landesregierung sicherstellen, dass bei Verhaftungen und Inhaftierungen elementare Pflichten beachtet werden. Dazu gehört natürlich auch, dass Haftunterlagen sorgfältig geprüft werden, was im Fall von Amad A. schlicht nicht der Fall war. Die lokalen Kreispolizeibehörden und Polizeipräsidien müssen außerdem die Möglichkeit haben, sich bei Zweifeln schnell an eine übergeordnete Stelle wenden zu können.“

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Hintergrund:

Nach der Flucht vor dem Krieg in seiner Heimat Syrien wurde Amad A. am 06.07.2018 zu Unrecht inhaftiert. Dies geschah auf der Grundlage zweier Haftbefehle, die eigentlich auf den Malier Amedy G. ausgestellt waren. Am 17.09.2018 kam es zu einem Brand in seiner Zelle in der JVA Kleve, an deren Folgen er schließlich verstarb.

Bis heute befasst sich der Landtag von NRW im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III) mit dem Fall. Die Vernehmung von bislang mehr als 100 Zeugeninnen und Zeugen sowie von Sachverständigen hat gezeigt, dass neben groben individuellen Versäumnissen auch systemisch bedingte Mängel – insbesondere in Sachen Identitätsfeststellungen bei Polizei und Justiz – die Unrechtshaft von Amad A. begünstigt haben.