Das Brandenburger Landesverfassungsgericht erklärte heute die brandenburgischen Vorgaben für eine Paritätsgesetz für verfassungswidrig. Dazu erklären Regina Kopp-Herr, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Anja Butschkau, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD im Landtag NRW:

„Von Anfang an war klar, dass wir bei der Einbringung des Gesetzentwurfes mit Widerständen zu rechnen haben. Wir lassen uns durch diese Urteile nicht von unserem Weg abbringen, durch die Einbringung eines Paritätsgesetzes mehr Geschlechtergerechtigkeit einzufügen im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

Und damit sind wir nicht alleine: Zahlreiche Bewertungen von Verbänden zu unseren eingebrachten Ideen machen deutlich, dass es sich lohnt, für eine wirklich gerechte parlamentarische Teilhabe von Frauen zu kämpfen. So stellt unter anderem der Landesverband des Deutschen Juristinnenbunds ausdrücklich die Verfassungskonformität und die Verhältnismäßigkeit für eine NRW-Regelung fest.

Nach Thüringen, wo die AFD gegen das Paritätsgesetz geklagt hatte, treten in Brandenburg AFD und NPD gemeinsam gegen die bessere politische Partizipation von Frauen an. Wir gehen vor diesem rechten rückschrittlichen Gesellschaftsbild nicht in die Knie. Ganz im Gegenteil: Für die SPD-Fraktion im Landtag NRW sind diese fortschrittsfeindlichen Bestrebungen ein Ansporn, den Weg für eine paritätische und damit gerechte Besetzung der Wahllisten genau jetzt weiter zu gehen.“