Im September des vergangenen Jahres wurde eine Auseinandersetzung zwischen der damals noch in Liquidation befindlichen FDP-Bundestagsfraktion und der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) über die Zahlung von Beiträgen in Höhe von mehr als 5,8 Millionen Euro für rund 100 entlassene Mitarbeiter bekannt. Da die RZVK ihren Sitz in Köln hat, liegt die Rechtsaufsicht über sie bei der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Die Landtagsabgeordneten Stefan Kämmerling, Martin Börschel und Stefan Zimkeit wollten deshalb von der Landesregierung wissen, was diese zum Schutz aller und speziell der nordrhein-westfälischen Beitragszahler tat. Die Antwort fiel ernüchternd aus: Zum Zeitpunkt der Anfrage der SPD-Abgeordneten war der Landesregierung der Sachverhalt noch nicht einmal bekannt. Und nicht nur das, die Landesregierung sah sich nach Kenntnisnahme auch nicht veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen. Sie begründete das mit ausstehenden Klärungen und mit einem von der vormaligen FDP-Bundestagsfraktion abgegebenen Verjährungseinredeverzicht, welcher zwischenzeitlich bis zum 31.03.2018 verlängert wurde.

Jetzt fordert der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Kämmerling erneut Aufklärung. Er hat eine Kleine Anfrage gestellt und erklärt dazu:

„Seit unserer ersten Anfrage sind acht Monate vergangen und die Frist für den Verjährungseinredeverzicht ist mittlerweile abgelaufen. Ich möchte wissen, ob die rund 340.000 Versicherten der RVZK immer noch auf die Zahlung in Höhe von 5,8 Millionen Euro warten müssen. Oder ob sie die Zahlungsverweigerung der FDP-Bundestagsfraktion durch Minderung eigener Ansprüche ausbaden müssen. Wir wollen wissen, was die Landesregierung unternommen hat, um die Interessen der Versicherten zu schützen. Es muss Klarheit und Wahrheit her. Der Verdacht, hier gäbe es Kungelgeschäfte zulasten der Bürgerinnen und Bürger, muss endlich entkräftet werden.“