Am 08. September 2021 hat das Verwaltungsgericht Köln geurteilt, dass die von der Landesregierung initiierte Räumung des Hambacher Forsts im Herbst 2018 rechtswidrig war und dabei klargestellt, dass die von der Landesregierung als Grund für die Räumung angeführten Brandschutzmängel lediglich vorgeschoben waren. Die SPD-Fraktion hat deshalb beantragt, dass die Landesregierung zu diesem Vorgang vor dem Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags Stellung beziehen muss. Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„In der Vergangenheit hatten sowohl Innenminister Reul als auch Bauministerin Scharrenbach immer wieder – auch vor dem Landtag – bestritten, dass andere Gründe als der Brandschutz die ausschlaggebende und entscheidende Rolle bei der Räumung gespielt hätten. Diese Dreistigkeit, mit der die Öffentlichkeit und auch die am damaligen Einsatz beteiligten Polizistinnen und Polizisten getäuscht wurden, macht uns fassungslos! Sie zeugt von einem fragwürdigen Staatsverständnis, das einer parlamentarischen Demokratie unwürdig ist. 

Polizisten und Polizistinnen wurden unter einem Vorwand in einen Großeinsatz geschickt und dort erheblichen Gefahren ausgesetzt. Den Bürgerinnen und Bürgern von Nordrhein-Westfalen wurden falsche Motive vorgegaukelt. Die Räumung war ein Vertrauensbruch auf ganzer Linie. 

Unabhängig davon, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts in einer weiteren Instanz bestätigt werden sollte, muss sich Ministerpräsident Laschet bei der Öffentlichkeit und insbesondere bei den am damaligen Einsatz beteiligten Polizeibeamten und -beamtinnen in aller Form für dieses verantwortungslose und unehrliche Verhalten der von ihm geführten Landesregierung entschuldigen. Dazu fordern wir ihn ausdrücklich auf.“