Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Hochwasser“ hat heute Ministerin Ina Scharrenbach vernommen. Hierzu erklärt René Schneider, Obmann der SPD-Fraktion im PUA II:

„Die Methode Scharrenbach ist eine Zumutung für die Arbeit des PUA ,Hochwasser‘. Abermals hat die Ministerin statt Fragen zu beantworten, der Arbeit des Parlaments Steine in den Weg gelegt. Unser Ziel ist es, den Untersuchungsausschuss zügig zu einem fundierten Abschlussbericht zu bringen. Mit den Lehren aus der Katastrophe muss das Land den Hochwasserschutz verbessern.  Einzig und allein Ministerin Ina Scharrenbach verhindert es, ein umfassendes Bild zu finalisieren. Zentrale Fragen hat sie im PUA abermals offen gelassen. Die lückenhaften Ausführungen von Ministerin Scharrenbach sind dabei erstaunlich. Während der frühere Sonderbeauftragte für den Wiederaufbau, Fritz Jaeckel, detailliert über seine Arbeit im Heimatministerium Auskunft geben konnte, blieb Ministerin Scharrenbach wieder vage. Sie verweigert Aufklärung und Aktenlieferungen mit einer eigenwilligen Interpretation von Untersuchungsauftrag und -zeitraum. Für sie war die Katastrophe offenbar schon Mitte Juli vorbei. Diese Interpretation ist gleich aus zweierlei Hinsicht ein massives Problem. Es geht nicht nur um die richtigen Schlüsse aus der Katastrophe. Es ist auch für die künftige parlamentarische Arbeit gefährlich, wenn das Vorgehen von Ministerin Ina Scharrenbach Schule macht. Auf selten da gewesene Weise interpretiert und beugt sie als Zeugin den Untersuchungsauftrag. Alle demokratischen Fraktionen sollten sich hier die Frage stellen, ob das im Sinne der parlamentarischen Arbeit und Kontrolle ist.

Wir haben die Ministerin schon mehrfach aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Unsere letzte Frist, fehlende Akten und Unterlagen zu liefern, läuft morgen ab. Wir sind bereit, die Mini-Aktenlieferungen von Ministerin Scharrenbach gegebenenfalls vom Verfassungsgerichtshof in Münster prüfen zu lassen. Denn unser Widerspruch zur abenteuerlichen Einengung des Untersuchungsauftrags durch Ministerin Scharrenbach bleibt bestehen.“