11. Juli 2017
Unberechtigt: Vorsicht bei der Nutzung von Mautdaten für die Strafverfolgung
Die CDU fordert auf Bundesebene, den Ermittlungsbehörden Zugriff auf die Daten der Autobahnmaut für LKW zu gestatten. Die SPD-Fraktion hält das für datenschutz- und verfassungsrechtlich problematisch. Die Maut bietet die technische Möglichkeit, Bewegungsprofile von allen LKW – und nach der Einführung der PKW-Maut künftig auch von allen PKW – zu erstellen. Zweck des Mautsystems ist aber, die Abrechnung der Maut für die Verkehrsteilnehmer möglichst einfach und gerecht zu gestalten – nicht sie zu überwachen. Das haben alle Parteien bei der Einführung der Maut versprochen – auch die CDU. Dieses Versprechen darf die Politik nicht einfach brechen. Der Staat darf nicht massenhaft Unbeteiligte unter Generalverdacht stellen.
DS 17/73

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