Zum aktuellen Stand der Landesregierung bezüglich ihrer Planungen zum Haushalt 2018 erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
"Wir haben Finanzminister Lienenkämper (CDU) schon im Juli darauf hingewiesen, dass eine Verabschiedung des Haushaltgesetzes 2018 spätestens in der letzten Plenarsitzung des Jahres 2017 erfolgen muss. Dass die Landesregierung jetzt offensichtlich mit Hilfe politischer Taschenspielertricks vorsätzlichen Verfassungsbruch begehen will, ist höchst bedenklich.
Schließlich hatte die Opposition in der vergangenen Wahlperiode gegen die damalige Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof NRW selbst ein entsprechendes Urteil erstritten. Danach muss das Haushaltsgesetz vor Beginn der Haushaltsperiode vom Parlament verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden sein. Für die Landesregierung folgt daraus die Pflicht, den Haushaltsentwurf so rechtzeitig in das Parlament einzubringen, dass diese Terminvorgabe eingehalten werden kann.
Diese verfassungsrechtlich gebotene Norm einfach zu ignorieren, kann man wohl nur als Arroganz der Macht bezeichnen. Man darf nicht vergessen: Der Nachtragshaushalt 2017 ist politischer Wille der aktuellen Regierung, der Haushalt 2018 mitsamt seinen verfassungsgemäßen Verfahren Pflicht.
Die SPD-Fraktion erwartet von der Landesregierung, dass sie den Haushalt 2018 rechtzeitig vorlegt. Eine Verschiebung würde bedeuten, dass Vereine und Verbände ihre Mittel verspätet bekämen."