Zur heutigen Abstimmung über das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG) im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie erklärt André Stinka, Fraktionsgeschäftsführer der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Am Nikolaustag legt die schwarz-grüne Koalition den Bürgerinnen und Bürgern ein faules Überraschungsei in den Stiefel. Mit den Stimmen von CDU und Grünen hat die Regierungsmehrheit heute im zuständigen Wirtschaftsausschuss einen unzureichenden Entwurf des Bürgerenergiegesetzes verabschiedet. Die aufschlussreiche Anhörung der Sachverständigen am 31. Oktober hat die Mängel dieses Entwurfes aufgedeckt: handwerklich schlecht gemacht und inhaltlich zu kurz gesprungen. Dennoch bringt es die Koalition fertig, diesen mangelhaften Gesetzentwurf über einen Monat später unverändert zur Abstimmung zu stellen.

Gleichzeitig sollen umfangreiche Änderungen in einem Änderungsantrag zu den Plenarberatungen der kommenden Woche vorgenommen werden. Aufgrund dieses Durchpeitschens ist eine sachgerechte Abstimmung in Unkenntnis dieser Änderungen heute nicht möglich gewesen.  Mitte Dezember soll nun also ein Gesetz verabschiedet werden, das schon zwei Wochen später mit Beginn des neuen Jahres in Kraft treten soll. Auch im Verfahren stellen CDU und Grüne damit eine schlampige Arbeit unter Beweis. Statt Planungssicherheit für die Windbranche und die Kommunen zu schaffen, statt Akzeptanz für die Energiewende zu schaffen, setzen CDU und Grüne all das vielmehr durch diesen schlechten Start einer Gesetzesinitiative aufs Spiel.

Für die SPD-Fraktion ist klar: wir wollen ein effektives Bürgerenergiegesetz mit breiter finanzieller Beteiligung der Menschen an den Fortschritten der Energiewende und am Klimaschutz. Deswegen haben wir schon im Juni in einem Plenarantrag die Koalition aufgefordert, ein solches Gesetz vorzulegen und Kriterien formuliert, wie dieses aussehen sollte. Diese Aufgabe hat Schwarz-Grün nicht erfüllt.

Erstens ist für die SPD eine niedrigschwellige, automatisierte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Umkreis von Windenergieanlagen entscheidend. Eine bewährte Möglichkeit sind vergünstigte Stromtarife im Umkreis. Auf diesem Weg profitieren auch diejenigen Menschen, die keine finanziellen Möglichkeiten zur Eigenbeteiligung haben oder für die Klimaschutz in ihrer alltäglichen, herausfordernden Lebenswirklichkeit nicht ganz oben auf der Agenda steht. Die Anhörung hat unsere Befürchtung bestätigt, dass der vorliegende Gesetzentwurf diese Option nur theoretisch aufführt, mangels Priorisierung gegenüber anderen Beteiligungsformen aber in der Praxis kaum zum Tragen kommen werden.

Zweitens fordern wir, den Beteiligungsmechanismus nicht nur auf Windräder zu beschränken, sondern auch auf große Freiflächen-Solaranlagen mit mehr als ein Megawatt Leistung auszudehnen. Das ist angesichts der Gleichstellung von Wind und Solar im Erneuerbare-Energien-Gesetz sachgerecht und erhöht den Kreis der Begünstigten deutlich. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben dies beispielsweise eingefordert. Leider schlagen CDU und Grüne alle guten Hinweise in den Wind und lassen nicht erkennen, diese Vorschläge noch aufzugreifen – Chance vertan.“




André Stinka

Sprecher für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie




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