Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat ihre Arbeit am 1. Januar 2017 aufgenommen. Aufgabe der Stiftung ist es, das Leid und das Unrecht der Kinder und Jugendlichen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen in den Jahren 1949 – 1990 gelebt haben, anzuerkennen und finanziell zu entschädigen. Mehr als ein Jahr seit Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ist die Zeit gekommen, eine Zwischenbilanz über die Tätigkeit der Stiftung zu ziehen. Deswegen hat die SPD-Landtagsfraktion bei der Landesregierung einen schriftlichen Bericht zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 30. Mai 2018 angefordert. Dazu erklärt Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir haben bei der Mitte-Rechts-Landesregierung einen schriftlichen Bericht angefordert, weil die Menschen in Nordrhein-Westfalen ein Recht darauf haben zu erfahren, wie die Stiftung ,Anerkennung und Hilfe‘ arbeitet und wie ihre Zwischenbilanz nach mehr als einem Jahr aussieht. Wir wollen daher auch von der Regierung wissen, wie und in welchem Umfang die Opfer, die als Kinder und Jugendliche in den Jahren 1949 – 1990 Leid und Unrecht in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise der Psychiatrie erfahren haben, Unterstützung und finanzielle Hilfen erhalten haben.

Viele Betroffene waren Opfer von körperlicher, oft auch sexueller Gewalt. Häufig mussten sie in den Heimen ohne Bezahlung arbeiten. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat ihre Arbeit am 1. Januar 2017 aufgenommen. Damit wurde nach jahrelangem Ringen eine Institution geschaffen, deren Aufgabe das Aufarbeiten des Unrechts, die Anerkennung des Leids und die finanzielle Entschädigung für die Opfer ist.“