Zur gestrigen Kommunikation der Landesregierung zum Eilbeschluss des OVG Münster, die Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen im Kreis Gütersloh außer Vollzug zu setzen, erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Kommunikation der Landesregierung zur gestrigen juristischen Entscheidung ist gegenüber der Arbeit des Oberverwaltungsgerichts respektlos. Es ist eine sehr befremdliche Interpretation von Landesminister Laumann, dass er sich vom Gericht öffentlich bestätigt sieht, nachdem es seine eigene Verordnung kassiert hat.

Zuerst hat die Landesregierung zu spät auf das Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh reagiert, und dann hat sie keinerlei Anstrengungen unternommen, um gemeinsam mit den anderen Ländern im Bund eine schnelle Modifizierung der Lockdown-Regeln umzusetzen. Dies wäre im Interesse vieler Menschen im Kreis Gütersloh gewesen. Doch ihren Worten ließ die Regierung mal wieder keine Taten folgen. Das Oberverwaltungsgericht war letztendlich gezwungen, zu handeln.


Bereits nach den ersten Erfahrungen im Rahmen der Alltagseinschränkungen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf war die Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gestartet. Auch die SPD-Fraktion im Landtag NRW äußerte große Zweifel daran, ob es wirklich sinnvoll ist, solche Maßnahmen gleich in einem ganzen Kreisgebiet in Kraft zu setzen, wenn man weiß, dass weite Teile von den Corona-Infektionen überhaupt nicht betroffen sind.

Ministerpräsident Armin Laschet hätte die Initiative ergreifen müssen. Sich nun im Zuge einer juristischen Niederlage selbst zu rühmen, missachtet die wertvolle Arbeit des Gerichts, das unter Druck eine schnelle Entscheidung treffen musste.

Dass Laschets und Laumanns Kommunikationsapparat in der gestrigen Mitteilung noch die Pressearbeit des CDU-Landrats übernahm, setzt dem Ganzen die Krone auf. Noch vor einigen Tagen gab Laumann an, von geschäftlichen Verbindungen Adenauers zu Tönnies zu wissen, heute bereitet er dem Wahlkämpfer eine Bühne.

Auch diese Form der Instrumentalisierung ist eine Missachtung der gerichtlichen Entscheidung. Die Landesregierung sollte respektvoller mit der Arbeit demokratischer Institutionen umgehen.

Die Neujustierung der Kriterien für Corona-Schutzmaßnahmen muss nun schnell angegangen werden. Dazu braucht es jetzt eine konsistente Teststrategie. Auch hier ist die Landesregierung bisher untätig geblieben. NRW muss endlich vom Reaktionsmodus in den Präventionsmodus schalten.“