Zu den heute diskutierten Eckpunkten der Landesregierung für die Zukunft des Offenen Ganztags an Grundschulen erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Wortbruch der Landesregierung ist kaum zu glauben. Und er ist eine bittere Enttäuschung für alle, die seit Jahren auf eine verbindliche gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs in NRW gehofft haben. Dass die Landesregierung Kommunen und Träger so im Regen stehen lässt, wird noch verheerende Folgen haben. Darauf kann sich Schwarz-Grün schon einmal einstellen.

Am schlimmsten aber ist es für die vielen Familien, die jetzt in die Röhre schauen müssen. Kinder, die in wohlhabenden Kommunen leben, werden mehr Bildungschancen haben als Kinder aus sozial benachteiligten Städten und Gemeinden. Familien, die ohnehin schon mit sozialen Herausforderungen zu kämpfen haben, werden im schlimmsten Fall gar keinen Platz für ihre Kinder bekommen. Was das vor allem für Menschen bedeutet, die dringend darauf angewiesen sind, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, lässt sich leider leicht ausmalen. Frauen und insbesondere Alleinerziehende werden die Verlierer sein – und das ist eine weitere Katastrophe.

Darüber hinaus sind auch die qualitativen Grundlagen dieser Eckpunkte – mit Verlaub – ein schlechter Witz. Ohne fachliche Anforderungen an das Personal und ohne humane Mindestanforderungen an die Räumlichkeiten sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.

Der Dynamik des Rechtsanspruches, den aller Voraussicht nach die übergroße Mehrheit der Familien mit Kindern in Anspruch nehmen wird, und dem dringenden Bedarf, deshalb in kurzer Zeit hunderttausende Plätze zu schaffen, werden bloße Eckpunkte in keiner Weise gerecht. Die Kommunen und Träger müssen sich auf gesetzliche Grundlagen für Qualitätsanforderungen verlassen können. Außerdem enthalten die Eckpunkte keinerlei Perspektiven für eine Beitragsfreiheit. So droht der bereits bestehende Flickenteppich zu einem Wildwuchs zu werden – und das vor allem zum Schaden unserer Kinder. NRW braucht deshalb unbedingt ein Ausführungsgesetz für den OGS-Rechtsanspruch. Auf die einfache Frage, ob ein solches noch kommt, dazu hatte Schulministerin Feller keine Antwort. Zurzeit sind es allein die Kommunen, die den Rechtsanspruch vorantreiben. Von der Landesregierung erhalten sie dabei keinerlei Unterstützung.

Es ist am Ende nur ein Trauerspiel, das uns zutiefst enttäuscht auf die aktuelle Lage blicken lässt. Spekulationen über die wahren Gründe der Landesregierung für dieses Vorgehen liegen allerdings auf der Hand: Wenn es das Ziel sein sollte, mit der Verhinderung eines Gesetzes die Konnexität zu umgehen, dann hätte die Landesregierung nur an sich gedacht und nicht an die Menschen in diesem Land. Und das wäre eine Schande.“




Jochen Ott



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