„Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts war absehbar. Deshalb ist es ein Offenbarungseid, dass die Landesregierung weiterhin untätig und orientierungslos ist. Wir haben mehrmals die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Die für diese wichtige Frage zuständigen Minister für Verkehr und für Umwelt haben bislang geschwiegen und sich darauf verlassen, dass dieses Problem von den NRW-Kommunen gelöst wird. Käme ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge, die die Euro-6-Norm nicht erfüllen, würden von den 3,1 Millionen zugelassenen Diesel-Pkw in NRW rund 2,6 Millionen Diesel-Fahrzeuge unter ein Dieselfahrverbot fallen.

Eine gemeinsame Strategie zwischen Land und Kommunen ist jetzt aber zwingend notwendig. Damit muss die Landesregierung einen ,Flickenteppich‘ verhindern. Dazu gehört auch, ein langfristig wirkendes Konzept und Förderprogramm zur landeseinheitlichen Unterstützung, Koordinierung und Beratung der Kommunen, der Verkehrsverbünde, der Unternehmen und Verbände zu entwickeln und hierzu zeitnah zu einem NRW-Mobilitätsgipfel einzuladen.

Auch in der Luftreinhaltung gilt das Verursacherprinzip: Die Besitzer von Diesel-Fahrzeugen dürfen nicht für das Versagen der Automobilindustrie bestraft werden. Sie steht mit ihren Verkaufszusagen gegenüber den Verbrauchern in der Pflicht und muss für die Nachrüstung der mit Mängel behafteten Bestandsflotten sorgen.

Die schwarz-gelbe Landesregierung muss ihr Wohlwollen gegenüber der Automobilindustrie beenden und im Interesse der Gesundheit der Anwohner, des Umweltschutzes sowie der Autobesitzer auf Nachrüstungsmaßnahmen der Fahrzeugflotten hinwirken.

Wir fordern deshalb auch die sofortige Einführung einer Musterfeststellungsklage, um die Interessen und Rechte der Verbraucher zu stärken. Dem Landtag liegt dazu ein Gesetzentwurf der SPD vor, den die Landesregierung in den Bundesrat einbringen kann.“