Im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landtags NRW will die schwarz-grüne Koalition heute um 10:00 Uhr über die Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen abschließend beraten, obwohl dadurch vielen geplanten Windkraftanlagen der Baustopp oder sogar das vorzeitige Aus droht. Hierzu erklärt André Stinka, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie:

„Heute wollen CDU und Grüne hektisch ein mangelhaftes Landesplanungsgesetz beschließen, um es in der folgenden Woche abschließend durch das Plenum zu peitschen. Nicht nur die SPD-Fraktion, sondern auch die juristischen Sachverständigen der Landtagsanhörung am vergangenen Freitag haben gewarnt, das Gesetz so nicht zur Abstimmung zu stellen. Es würde den notwendigen Ausbau der Windenergie blockieren. Auch aus der Windbranche und von Bürgerenergiegesellschaften mehren sich die Brandbriefe, die von einem massiven Vertrauensverlust in die Landesregierung zeugen. Kern der Kritik ist der neue § 36 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes. Bis über die Regionalplanung in den sechs Planungsregionen Ende 2025 die Windenergieflächen festgelegt sein werden, sollen nun im sogenannten Übergangszeitraum die Bezirksregierungen den Windausbau jenseits der in Planung befindlichen Flächen verhindern können. „Über den Wipfeln ist Ruh“ scheint die Losung von Schwarz-Grün für die anstehenden Kommunalwahlen 2025 zu sein. Sogar rückwirkend bis weit in das Jahr 2023 hinein sollen Genehmigungen mit aufschiebender Wirkung versagt werden können. Rechtlich, so haben die Sachverständigen verdeutlicht, widerspricht ein solches Vorgehen dem Rückwirkungsverbot und dem Vertrauensschutz. Es widerspricht außerdem dem Willen des Bundesgesetzgebers: Der Windausbau ist seit Februar systematisch von einer Ausschlussplanung zur Positivplanung übergegangen.

Schon das OVG Münster hatte im Februar geurteilt, dass ein Übergehen dieser Systematik einer „Selbstermächtigung“ der Landesregierung gleichkommt. Das hat CDU und Grüne nicht daran gehindert, im März den kritisierten Landesentwicklungsplan dennoch zu beschließen. Heute droht nun der Wiederholungsfall, indem die kritisierten Aspekte auch im Gesetz fortgeführt werden. Schwarz-Grün erhebt sich dabei auch über die Planungshoheit der Kommunen, die im bisherigen Planungsrecht einvernehmlich neue Windanlagen planen konnten. Wir fordern CDU und Grüne auf, sich dem Sachverstand der Expertinnen und Experten und den Warnungen aus der Windbranche nicht zu verschließen, das Landesplanungsgesetz in dieser Form nicht zu beschließen und für den Übergangszeitraum beim bisherigen Planungsrecht zu bleiben. Das schafft Vertrauen und sichert den nötigen Windausbau. Andernfalls drohen aufgrund der unnötig erzeugten Rechtsunsicherheiten nicht nur eine Klagewelle und damit eine Verzögerung des Windkraftausbaus, sondern auch eine massive Vermögensvernichtung bei Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Bürgerenergiegenossenschaften zusammengeschlossen haben, um in die Energiewende zu investieren. Die Aussetzungen von Windenergievorhaben werden entschädigungslos ablaufen, auch das hat die Sachverständigenanhörung herausgearbeitet. Gleichzeitig werden neue Investitionen in so einer rechtsunsicheren Lage nicht getätigt werden. Schwarz-Grün legt bei Verabschiedung dieses Landesplanungsgesetzes eine Vollbremsung beim Ausbau der Windkraft hin. Während der 1000 Meter-Abstand bei den Windkraftanlagen auf Druck der SPD-Fraktion 2023 abgeschafft wurde, wird die dadurch erzielte Beschleunigung nun durch die Hintertür von CDU und Grünen wieder zunichte gemacht.“




André Stinka

Sprecher für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie




Telefon: +49 211 884 2877
E-Mail: andre.stinka@landtag.nrw.de



Andreas Hahn
Pressesprecher



Telefon: +49 211 884 2808
E-Mail: andreas.hahn@landtag.nrw.de