Anlässlich der heutigen Anhörung zum Thema ‚Arbeitszeiten und Arbeitnehmerechte – Digitalisierung der Arbeitswelt‘ im nordrhein-westfälischen Landtag erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Arbeitszeitgesetz ist auch in Zeiten der Digitalisierung ein unverzichtbares Instrument, um die Rechte, die Mitbestimmung und die Zeitsouveränität der Beschäftigten zu stärken. Das Gesetz schützt die Gesundheit der Beschäftigten, indem es die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindestdauer von Ruhezeiten und Pausen regelt. Insbesondere aus Kreisen von CDU und FDP wird jedoch behauptet, das deutsche Arbeitszeitgesetz sei vor dem Hintergrund der Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß und zu unflexibel.

Deshalb will die Mitte-Rechts-Regierung von CDU und FDP im Rahmen einer Bundesratsinitiative das Arbeitszeitgesetz aufweichen. Als zukünftiger Maßstab soll Beschäftigten lediglich die EU-Arbeitszeitrichtlinie dienen. Diese sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Vorgaben zur täglichen Arbeitszeit gibt es nicht. Das lehnt die SPD-Landtagsfraktion mit ihrem Antrag ab.

CDU und FDP verkennen, dass die Sozialpartner bereits heute weitgehende und abweichende Regelungen bei den Arbeitszeiten durch Betriebs¬ oder Dienstvereinbarungen festlegen können. Forderungen der Arbeitgeberseite, das Arbeitszeitgesetz aufzuweichen und tägliche Höchstarbeitszeiten ebenso infrage zu stellen wie die Mindestdauer für Ruhezeiten und Pausen, gehen daher in die vollkommen falsche Richtung. Den Wunsch nach mehr Flexibilität gibt es von beiden Seiten.

Es bedarf eines gerechten Ausgleichs der Interessen statt einseitiger Arbeitszeitvorgaben zulasten der Arbeitnehmer. Die Herausforderungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt müssen daher so gestaltet werden, dass die Schutzfunktion des Arbeitsrechts erhalten bleibt. Wichtige Bausteine hierfür sind die Schaffung eines Wahlarbeitszeitgesetzes, eines gesetzlichen Rückkehrrechts, das Teilzeitbeschäftigten nach einer freiwilligen Phase unbefristeter Teilzeitarbeit einen Weg zurück in Vollzeitarbeit ermöglicht und die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Nicht-Erreichbarkeit.“