Die Polizei in NRW ist modern und versteht sich zu Recht als Bürgerpolizei. Voraussetzung dafür ist, dass die Polizeikräfte im Dienst als Personen erkennbar und mit Namen ansprechbar sind – das ist wichtig für eine vertrauensbildende Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Eine Pflicht zur Legitimation hat die SPD-geführte Landesregierung erst vor kurzer Zeit eingeführt – gleichzeitig mit einer Pflicht zur anonymisierten Kennzeichnung der Bereitschaftspolizei im Einsatz. Damit kann auch im Nachhinein das Verhalten eines Polizisten oder einer Polizistin zugeordnet und überprüft werden. Ohne Not und ohne die positiven Effekte auf die Wahrnehmung der Polizei in der Öffentlichkeit zu berücksichtigen, will die schwarz-gelbe Landesregierung diese Pflicht nun wieder abschaffen. Die SPD-Landtagsfraktion lehnt das ab.
DS 17/75