Der Hauptausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich heute im Rahmen einer Expertenanhörung mit dem von der schwarz-gelb geplanten neuen Glücksspielgesetz befasst. Dazu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin im Hauptausschuss für die SPD-Fraktion im Landtag NRW.

„Kommunale Interessen finden bei der schwarz-gelben Landesregierung erneut kein Gehör. Rücksichtslos und trotz mehrfacher Aufforderung durch die Kommunalen Spitzenverbände, es zu unterlassen, überträgt die Landesregierung eine neue Aufgabe auf die Städte und Gemeinden. Sie wälzt geldwäscherechtliche Verantwortung ab auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Damit beweist die Landesregierung nun erneut, dass sie die kommunalunfreundlichste Landesregierung aller Zeiten ist.

Auch bei der Spielsuchtprävention sehen wir in der Gesetzesvorlage noch Luft nach oben. Die gesetzliche Verankerung von Mindestabständen zwischen Sportwettbüros ist ein richtiger Schritt,  aber auch darüber hinaus müssen im Rahmen der Beratungen der Weiterentwicklung der Glückspielregulierung Maßnahmen für einen effektiven Spielschutz ergriffen werden.“