Zur Plenardebatte über die schulische Inklusion erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
“Heute hat Schwarz-Gelb den Eltern von Kindern mit Behinderung das Wahlrecht bezüglich des Förderorts abgesprochen. Einen entsprechenden Antrag der SPD lehnten CDU und FDP geschlossen ab. Mit dem Instrument der Einzelabstimmung haben wir eine goldene Brücke gebaut und die Möglichkeit eingeräumt, wenigstens einzelnen Punkten zuzustimmen.
Davon wurde aber kein Gebrauch gemacht. So sprachen die regierungstragenden Fraktionen nicht nur den Eltern das Wahlrecht ab. Sie verneinten auch den Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung und klare Definitionen für den Erhalt von Förderschulen und die Sicherung des allgemein bildenden Regelschulsystems.
Gemeinsam mit der Gewerkschaft GEW und dem VBE sind wir der Meinung, dass wir einen Masterplan für die Förderschulen brauchen. Vor allem müssen auch diejenigen Regelschulen, die schon heute erfolgreich inklusiv arbeiten, eine Garantie bekommen, dass die personelle Ausstattung erhalten bleibt. Auch hierzu wollen sich CDU und FDP nicht festlegen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Inklusion ist keine Ideologie, sondern ein Menschenrecht. Wir streiten nicht ab, dass es bei der Inklusion Probleme gab und gibt, aber umso mehr kommt es nun darauf an, beide Fördersysteme optimal zu unterstützen. Dabei muss auch auf regionale Besonderheiten geachtet werden.”