Die Staatsanwaltschaft Kleve hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Klever Kripobeamten, gegen den wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Falschaussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ermittelt wurde, eingestellt. Hierzu erklärt Sven Wolf, Obmann im PUA III und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Eine formale strafrechtliche Betrachtung wird der wichtigen Aufklärung von polizeilichem Fehlverhalten und politischer Verantwortlichkeit für die unrechtmäßige Inhaftierung und den Feuertod des zu Unrecht inhaftierten Amad A. im Jahr 2018 nicht gerecht.

In Niedersachsen fällt bereits der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft auf, dass Amad A. nicht der mit Haftbefehl gesuchte Verurteilte sein kann. In Nordrhein-Westfallen fällt dies über 20 polizeilichen Bediensteten und mindestens 8 Bediensteten der Justizverwaltung nicht auf.

Der Klever Kripobeamte G., dessen Ermittlungsverfahren nun eingestellt wurde, fiel während unserer PUA-Arbeit dadurch auf, dass er Amad A. besonders hartnäckig zu belasten versuchte. Er sah sich durch die Null-Toleranz-Rhetorik der politischen Führung der Polizei darin bestärkt. So überhörte er beispielsweise bei einem Telefonat mit der niedersächsischen Staatsanwältin am 27.07.2018 die geäußerten Zweifel an der Schuld von Amad A.

Auch das LKA NRW hat dem Kripobeamten G. in einem Gutachten attestiert, dass er die Verwechslung und damit die unrechtmäßige Inhaftierung hätte erkennen und darauf reagieren müssen.

Jetzt ist Innenminister Reul gefordert, in dem noch offenen Disziplinarverfahren das Fehlverhalten intensiv zu prüfen und als Verantwortlicher die richtigen Schlüsse zu ziehen.“