Zur Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht über die Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Verfassungsbeschwerde durch einen der unterlegenen Bewerber ist von konsequenter Richtigkeit und nachvollziehbar. Wies doch die vorgelegte Eidesstattliche Erklärung darauf hin, dass nicht – wie in der Verfassung vorgesehen – das Bestenprinzip entschieden hat. Der Schaden für die Justiz, den der zuständige Minister Limbach verursacht hat, wird immer größer. Schlimmer noch: Entgegen dem vorgesehenen Auswahlverfahren haben der Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski und der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ansgar Heveling ihre Hände mit im Spiel gehabt. Es wird höchste Zeit, dass die Besetzung von Stellen in der Justiz wieder ausschließlich nach Recht und Gesetz erfolgt, und es wird viel Arbeit sein, das verlorengegangene Vertrauen wieder zurückzugewinnen. Für uns ist Herr Limbach dabei aber nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.“




Elisabeth Müller-Witt



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Andreas Hahn
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