Zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes erklärt Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
"Die neuen Regelungen für den Unterhaltsvorschuss sorgen für eine bessere und verlässlichere Unterstützung für Kinder und Alleinerziehende, die keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt erhalten. Nun ist sichergestellt, dass der Staat – wenn nötig auch dauerhaft – einspringt, wenn diese Kinder Unterstützung brauchen. Dies ist zu begrüßen!
Wichtig ist nun jedoch, dass die neue Landesregierung auch die in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte Absenkung des kommunalen Kostenanteils am Unterhaltsvorschuss zügig umsetzt. Die Kommunen benötigen hier eine deutliche Entlastung und bisher ist noch nicht klar, wie diese Entlastung ausgestaltet werden soll.
Ergänzend dazu muss die Landesregierung nun auch ihre im Koalitionsvertrag angekündigten Vorschläge zur Verlagerung der Vollstreckung von Forderungen gegen den Unterhaltsschuldner auf die Landesebene vorlegen. Bisher liegt diese Rückgriffsvollstreckung bei den Kommunen und diese brauchen entsprechende Planungssicherheit."

Hintergrund: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder über zwölf Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt. Auch die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Im Zuge der Reform wurde auch festgelegt, dass sich der Bund zukünftig im Finanzverhältnis zwischen Bund und Ländern mit 40 Prozent an den Kosten der Unterhaltsvorschussleistungen beteiligt. Hinsichtlich des restlichen Kostenanteils stellt sich weiterhin die Frage nach der künftigen finanziellen Beteiligung der Kommunen. Bisher liegt in Nordrhein-Westfalen die Verteilung bei den vom Bund nicht getragenen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss zu 20 Prozent beim Land und zu 80 Prozent bei den Kommunen.