In dem auf Antrag der SPD-Fraktion für den morgigen Rechtsausschuss vorgelegten Bericht des Ministeriums der Justiz geht hervor, dass Amtsanwältinnen und Amtsanwälten in Nordrhein-Westfalen die sogenannte Strukturzulage weiterhin verwehrt wird. Dazu erklärt Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

 „Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, Amtsanwältinnen und Amtsanwälten die Strukturzulage vorzuenthalten. Der vom Minister vorgelegte Bericht anerkennt zwar, dass es nicht systemgerecht sei, wenn Amtsanwälte im Spitzenamt weniger verdienten als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger derselben Besoldungsgruppe – ändert aber nichts an diesem Zustand. Eine Gesetzesinitiative ist nicht geplant.

Hierzu muss Minister Biesenbach in der morgigen Sitzung des Rechtsausschusses Stellung beziehen. Den beschreibenden Worten des Berichts müssen konkrete Gesetzesänderungen folgen! Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte werden bisher in ihrer wichtigen Aufgabe leider nicht angemessen gewürdigt. Immerhin erledigen sie den Großteil der Ermittlungsverfahren.

Angesichts der aktuellen Finanzsituation des Landes dürfte die Zulage auch kein Problem sein. Laut dem von uns beantragten Bericht würde die Zulage 400.000 Euro pro Jahr kosten, was 0,0094 Prozent der Gesamt- und 0,015 Prozent der Personalausgaben im Justizbereich ausmacht.“

Hintergrund:

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte nehmen Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr und treten in Strafsachen beim Amtsgericht auf. Sie sind Beamte in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes.

Die Amtsanwälte werden vorwiegend bei Delikten der kleinen und mittleren Kriminalität tätig, zum Beispiel bei Diebstahl, Betrug, Beleidigung und Körperverletzung.