Das 9-Euro-Ticket, das von Anfang Juni bis Ende August gilt, soll die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten. Ausweislich aktueller Presseberichterstattung droht Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II jedoch eine Rückzahlungsaufforderung, wenn sie Geld für ein konventionelles und teureres Ticket erhalten haben. Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das 9-Euro-Ticket soll Menschen finanziell entlasten. Das gilt besonders für Haushalte mit niedrigem Einkommen oder Menschen ohne Arbeit. Sie trifft die Inflation besonders hart. Doch bei Haushalten, die Sozialhilfeleistungen empfangen, muss die Landesregierung nun sicherstellen, dass die Entlastung wirklich ankommt.

Ihnen droht nämlich eine Rückzahlungsforderung seitens des Jobcenters. Diese ergibt sich aus der Differenz des konventionellen und teureren Monatstickets im Vergleich zum 9-Euro-Ticket. Besonders betroffen wären beispielsweise Familien, die Sozialhilfeleistungen empfangen, und deren Kinder das 9-Euro-Ticket als Schülerfahrkarte nutzen. Auf diese Rückzahlungsforderung muss das Land verzichten und so die finanzielle Unterstützung sicherstellen. Die Einsparungen durch das günstigere Ticket bleiben damit bei den Menschen. Alles andere führt die Idee des 9-Euro-Tickets ad absurdum. Denn es geht gerade darum, hohe Preise abzufedern.

Schleswig-Holstein verzichtet beispielsweise bereits auf die Rückzahlungsforderung. Auch die NRW-Landesregierung muss gemeinsam mit den Jobcentern nach Lösungen im Sinne der betroffenen Haushalte suchen. Es darf nicht sein, dass Menschen in NRW durch das 9-Euro-Ticket Einbußen drohen, weil das Land nicht handelt. Die Landesregierung muss Klarheit und Verlässlichkeit schaffen. Außerdem geht es darum, den bürokratischen Aufwand für die Jobcenter so gering wie möglich zu halten.

Neben einer Lösung für NRW muss die Landesregierung mit den anderen Bundesländern einheitliche Maßstäbe erarbeiten, um einen Flickenteppich im Umgang mit dem 9-Euro-Ticket im Bundesgebiet zu vermeiden.“