Nach der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben Bund und Land schnelle unbürokratische Soforthilfen für die Betroffenen versprochen. In NRW stehen jedem Privathaushalt 1.500 Euro zu, plus 500 Euro für jede weitere Person bis zu einem Maximalbetrag von 3.500 Euro. Nach Berichten des Erwerbslosenforums Deutschland sowie des WDR kommt es aber gerade bei Menschen, die ohnehin schon in finanziellen Schwierigkeiten sind, zu Problemen. Liegt ein Pfändungsschutzkonto vor, wird die bewilligte Soforthilfe durch die Banken einbehalten. Dazu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Soforthilfe soll eine Unterstützung in größter Not sein. Dass jetzt gerade bei den Menschen, die ohnehin schon finanziell in großen Schwierigkeiten sind, bewilligte Gelder nicht schnell ankommen können, ist eine Katastrophe. Das Land kann rückwirkend durch einen entsprechenden Erlass regeln, dass die Soforthilfen zu unpfändbarem Einkommen werden. Dazu fordere ich die Landesregierung eindringlich auf. Es kann nicht sein, dass die Betroffenen das Geld jetzt über den Gerichtsweg noch erstreiten müssen. Unterstützung sieht anders aus.

Nach Angaben des Erwerbslosenforums war Innenminister Herbert Reul über diese Problematik informiert und hat nichts unternommen. Dass zeigt mal wieder, dass die Landesregierung Menschen in sozialer Not nicht auf dem Schirm hat.“

Hintergrundinfo:
Das Pfändungsschutzkonto ist ein Verfahren für Schuldnerinnen und Schuldner, um während einer Kontopfändung Zugriff auf die unpfändbaren Teile ihres Einkommens, z.B. für Miete, zu behalten.