THEMA KOMMUNALES

Für starke Städte und Gemeinden

Das Zuhause eines jeden Menschen, der in Nordrhein-Westfalen lebt, ist die Gemeinde. Es sind die Orte, mit denen jede und jeder die meisten Berührungspunkte hat. Ob Familie, Freunde, Sportvereine oder ehrenamtliches Engagement. Dies sind alles Dinge, die Heimat bedeuten können und die Städte und Gemeinden zu unserem Zuhause machen.

Unsere zentralen Forderungen im Überblick:

  • Wir sind für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, weil sie ungerecht sind und keinerlei Rücksicht auf die jeweilige Leistungsfähigkeit der Anlieger nehmen.
  • Die SPD-Landtagsfraktion fordert einen Altschuldenfonds , um die Last von den Kommunen zu nehmen, Schulden zu haben von denen sie sich aus eigener Kraft nie werden befreien können
  • Wir wollen wieder mehr Demokratie in Gemeinden und sind daher gegen die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl zum Bürgermeister oder Landrat. BewerberInnen sollten eine echte Mehrheit der WählerInnen hinter sich wissen müssen, um eine Gemeinde repräsentieren zu können

Was sind Städte und Gemeinden?

Als Gemeinde ist eine politische und administrative Einheit mit eigenem Gebiet zu verstehen. Juristisch spricht man von einer Gebietskörperschaft, die die unterste Stufe im Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland bildet. Das bedeutet jedoch nicht, dass es eine Hierarchie der Verwaltungsebenen gibt. Gemeinden sind die vorderste Ebene des Staates und haben nach Artikel 28 Grundgesetz das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, also die eigenverantwortliche Regelung ihrer Angelegenheiten. Bei Gemeinden wird oft auch von Kommunen gesprochen. Gemeinden dürfen sich Stadt nennen, wenn sie entweder eine gewisse Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten haben oder sich auf historische Stadtrechte berufen können.

Städte und Gemeinden in NRW

Von den 396 Gemeinden sind 22 kreisfreie Städte und 374 Gemeinden gehören einem Kreis als Gemeindeverband an. Die Stadt Aachen nimmt dabei eine Sonderrolle ein. Sie hat den Status einer kreisfreien Stadt, gehört aber gleichzeitig der Städteregion Aachen an, die den Status eines Kreises hat. In NRW gibt es 30 Kreise plus die Städteregion Aachen.

In NRW haben 17,9 Millionen Menschen ihr zu Hause, was mehr als jeder fünfte Mensch in der Bundesrepublik Deutschland ist. Von den 396 Kommunen sind 29 Städte Großstädte mit 100.000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern. Von den 81 Großstädten in Deutschland liegen 30 in NRW, was einen Anteil von 37 Prozent ausmacht. Das zeigt, dass ein großer Teil NRWs städtisch geprägt ist. Mit einer Bevölkerungsdichte von 526 Einwohnern und Einwohnerinnen pro Quadratkilometer ist NRW das mit Abstand am dichtesten besiedelte Flächenland in Deutschland. Die Bevölkerung ist jedoch recht ungleich verteilt. Eher dünn besiedelt sind das Münsterland, das Tecklenburger Land, die Eifel und Südwestfalen sowie Teile Ostwestfalen-Lippes. Die Metropolregion Rhein-Ruhr im Zentrum des Landes hingegen ist mit rund zehn Millionen Bewohnerinnen und Bewohnern eine der 30 größten Ballungsräume der Welt und mit den Städten im Rheinland zentraler Teil der am stärksten bevölkerten Region Europas. Wie unterschiedlich das Land geprägt ist, zeigt sich auch in der Tatsache, dass sich die ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens über zwei Drittel der Landesfläche erstrecken, hier aber mit rund sechs Millionen Menschen nur ein Drittel der Bevölkerung lebt. In Köln als größter Stadt des Landes wohnen knapp über eine Million Menschen, wohingegen die kleinste Gemeinde NRWs, Dahlem, Heimat für knapp über 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist.

Finanzierung von Städten und Gemeinden

44 Prozent der Menschen wollen gerne auf dem Land leben, aber tatsächlich ziehen immer mehr vom Land in die Stadt. Das stellt sowohl die Städte als auch die ländlichen Regionen vor große Herausforderungen. Die Städte müssen Platz und besonders bezahlbaren Wohnraum für immer mehr Menschen schaffen, während viele ländliche Regionen ihre Infrastruktur für immer weniger Menschen unterhalten müssen. Die Gemeinden müssen diese Herausforderungen bewältigen. Daneben müssen sie die Infrastruktur für eine lebens- und liebenswerte Heimat für ihre Einwohnerinnen und Einwohner bieten. Dazu gehören zum Beispiel intakte Straßen, ein attraktives Angebot von Bussen und Bahnen, ausreichend Kindergartenplätze, gute Schulen, eine einsatzbereite Feuerwehr wie auch bezahlbare Wasser- und Abwasserversorgung und eine funktionierende Müllabfuhr. All das kostet Geld, das die Kommunen brauchen um zu funktionieren. Steuern, Abgaben, Beiträge und Gebühren – das sind die Quellen, aus denen sich die Kommunen finanzieren.

Die Kommunen bekommen einen Großteil ihrer Einnahmen von Land und Bund. Sie erhalten bestimmte Anteile am Aufkommen der Einkommens- und der Umsatzsteuer vom Bund überwiesen. Das Land zahlt den Kommunen über den sogenannten kommunalen Finanzausgleich Geld, damit diese ihre Aufgaben erledigen können. Wie viel Geld jede Kommune aus dem kommunalen Finanzausgleich bekommt, wird jedes Jahr über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt.

Daneben sind die wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen ihre kommunalen Steuern. Das sind die Gewerbe- und die Grundsteuer. Bei diesen Steuern kann jede Kommune die jeweilige Höhe der Steuer über sogenannte Hebesätze bestimmen. Weitere Einnahmen erzielt die Kommune über Beiträge (z.B. Kita-Beiträge) und Gebühren (z.B. für die Verlängerung eines Personalausweises). Im Bereich der Beiträge werden die Kommunen zur Zeit vom Land verpflichtet von Straßenanliegern einen Beitrag zu erheben, wenn die Straße vor der Haustür der Anlieger ausgebaut wird. Diese Straßenausbaubeiträge sind ungerecht und zu bürokratisch. Sie sind ungerecht, weil die Beiträge keine Rücksicht auf die jeweilige Leistungsfähigkeit der Anlieger nehmen. Das führt dazu, dass viele Anlieger in existenzielle Not geraten. Davon betroffen sind insbesondere junge Familien und RenterInnen, die sich die oftmals fünfstelligen Beiträge nicht leisten können. Die Beiträge sind bürokratisch, da das System der Beiträge für die Kommunen sehr aufwändig ist. Der Aufwand, der betrieben werden muss, um die Beiträge zu erheben, steht in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, die die Kommunen erzielen. Daher spricht sich die SPD-Landtagsfraktion für eine Abschaffung der ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträge und eine Erstattung an die Kommunen aus dem Landeshaushalt.

Unsere Initiativen

  • Gesetzesentwurf “Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen”. Drucksache 17/4115

Weitere Informationen

  • Gutachten “Konnexitätsrelevanz Fünftes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes”. Drucksache 17/7547
  • Kleine Anfrage “Investitionsstau bei kommunaler Infrastruktur durch widersprüchliche Aussagen der Landesregierung und der Koalition aus CDU und FDP im Landtag Nordrhein-Westfalen”. Drucksache 17/4727

Probleme der Kommunen

Die Kommunen übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben für das Land und den Bund. Immer wenn das Land den Kommunen neue Aufgaben zuweist, oder bestehende Aufgaben deutlich ausweitet, muss das Land den Kommunen die entstehenden Kosten erstatten. Dieses Prinzip nennt sich Konnexität (vereinfacht ausgedrückt „Wer bestellt, bezahlt“). Zwischen Kommunen und dem Bund gilt dieses Prinzip jedoch nicht. Gerade im Sozialbereich sind die Kommunen sehr stark engagiert. Da die meisten Sozialgesetze in Berlin verabschiedet werden, hat das direkte Auswirkungen auf die Kommunen in NRW. Die Leistungen im Sozialbereich nehmen zu, aber der Bund erstattet den Kommunen nicht ihren Aufwand. Dadurch mussten sich viele Kommunen in den vergangenen Jahren verschulden, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Die Kommunen mussten für die Begleichung von Rechnungen sogenannte Liquiditäts- oder Kassenkredite aufnehmen. Diese Kredite sind vergleichbar mit dem Dispokredit einer Privatperson. Man spricht bei diesen Krediten häufig von „Altschulden“. Bisher waren die Zinsen für diese Kredite günstig und die Konjunktur bescherte den Kommunen hohe Steuereinnahmen. Die wirtschaftliche Entwicklung wird sich aber absehbar verschlechtern und diese Kredite werden zum Problem für die Kommunen. Die Schulden sind ein echter Hemmschuh für die Kommunen in NRW. Die zu zahlenden Zinsen nehmen den Kommunen finanziellen Spielraum für dringende Investitionen oder nötige Dienstleistungen vor Ort. So mussten in den vergangenen Jahren Kommunen in NRW ihre Leistungen immer mehr zurückfahren und an allen Ecken und Enden sparen, nur um die Zinsen bedienen zu können. Aus der Schuldenfalle werden es viele Kommunen aus eigener Kraft trotzdem nicht schaffen, dafür sind die Schulden einfach zu hoch.

Von dieser Situation sind gerade nordrhein-westfälische Kommunen betroffen, fast zwei Drittel aller Kassenkredite entfallen auf NRW-Kommunen, weil durch den Strukturwandel sich gerade im Ruhrgebiet viele soziale Probleme ballen.

Unsere Maßnahmen

Wir sind für eine Stärkung der Kommunen und geben uns nicht mit der jetzigen Situation der Kommunen zufrieden. Deshalb hat die SPD unter ihrer Regierung den Stärkungspakt Stadtfinanzen aufgelegt. Mit Geld aus dem Landeshaushalt und aus der Solidarität der Kommunen bekamen 64 Kommunen in NRW, die überschuldet waren, Konsolidierungshilfen. Im Gegenzug verpflichteten sich diese Kommunen einer strengen Ausgabedisziplin und haben sich einer engen Kontrolle unterworfen. Mit Hilfe des Stärkungspaktes konnten die Haushalte der Stärkungspaktkommunen konsolidiert werden. Das Anhäufen neuer zusätzlicher Schulden konnte so durchbrochen werden.

In einem zweiten Schritt braucht es jetzt eine Lösung für den bestehenden Schuldenberg der Kommunen in NRW. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW fordert daher seit langem einen sogenannten Altschuldenfonds. In diesem beteiligen sich Bund, Land und die jeweilige Kommune an der Tilgung der Schulden über einen Zeitraum von z.B. 30 Jahren. Auf diesem Wege würde die Last von den Kommunen genommen werden, von der sie sich aus eigener Kraft nie werden befreien können. Die Landesregierung hat in dieser Frage bisher keinerlei Ehrgeiz entwickelt und wartet auf die Bundesregierung, während sie selber abwartend auf der Zuschauertribüne sitzt. Das ist unverantwortlich gegenüber den Kommunen in NRW.

Unsere Initiativen

  • Antrag “Überschuldete Kommunen finanziell handlungsfähig machen! Die Landesregierung muss die Initiative für einen kommunalen Altschuldenfonds ergreifen!” Drucksache 17/1440
  • Antrag “Städte und Gemeinden nicht im Stich lassen – Kommunen gehören unter den Corona- Rettungsschirm” Drucksache 17/8945
  • Antrag “„Stunde Null“ für NRW-Kommunen – Landesregierung muss Kommunalen Rettungsschirm zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und der Übernahme kommunaler Kassenkredite unterstützen” Drucksache 17/9364

Wieder mehr Demokratie in Städten und Gemeinden wagen

Die Geschicke einer Kommune werden vom Stadt- bzw. Gemeinderat und der/dem Bürgermeister/in geleitet. Sowohl den Rat als auch den oder die Bürgermeister/in wählen die wahlberechtigten EinwohnerInnen der jeweiligen Kommune. In kreisfreien Städten werden die Bürgermeister Oberbürgermeister genannt. In den Kreisen wählen die Wahlberechtigten einen Kreistag und eine Landrätin oder einen Landrat. In großen Kommunen werden darüber hinaus noch Bezirksvertretungen gewählt. Die Wahlen finden grundsätzlich gemeinsam bei den Kommunalwahlen statt. Die Bürgermeister und Landräte wurden bisher von einer absoluten Mehrheit der Wähler ins Amt gewählt. Bekam kein Bewerber mehr als 50 Prozent im ersten Wahlgang wurde ein zweiter Wahlgang – die Stichwahl – zwischen den beiden Erstplatzierten veranstaltet. Diesen zweiten Wahlgang hatte die Landesregierung nun abgeschafft. Deswegen konnten BewerberInnen mit 25 Prozent oder weniger ins Amt gelangen. Diese „Minderheitenbürgermeister“ vertreten damit nicht mehr die Mehrheit der Wähler und haben teilweise eine Mehrheit der WählerInnen gegen sich. Damit verfügen sie nicht über die nötige Legitimation eine Gemeinde zu vertreten und Entscheidungen zu treffen.

Deswegen hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW gemeinsam mit der Fraktion der Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Abschaffung der Stichwahlen geklagt und dafür Recht bekommen. Wir sind der Auffassung, dass BewerberInnen eine echte Mehrheit der WählerInnen hinter sich wissen müssen, um eine Gemeinde repräsentieren zu können.

Unsere Leitmotive