THEMA GESUNDHEIT
Ortsnah, bezahlbar, für alle!
Das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip wird durch die beiden Rechtsbegriffe „soziale Gerechtigkeit“ und „soziale Sicherheit“ konkretisiert. Die Ausgestaltung der sozialen Sicherheit basiert auf drei Kernprinzipien: Dem Versicherungsprinzip, dem Fürsorgeprinzip und dem Versorgungsprinzip. Für ein gerechtes Gesundheitssystem sind die Prinzipien der sozialen Sicherheit von immenser Bedeutung, da sie dazu beitragen, soziale Ungleichheit bei der Gesundheitsversorgung zu verringern. Das Ziel eines auf Chancengleichheit basierten Gesundheitssystems ist, dass jeder Bürger unabhängig vom Einkommen und sozialen Stand im Krankheitsfall die Versorgung bekommt, die er benötigt. Im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips beteiligen sich die Bürger auch selbst an der eigenen Daseinsvorsorge.
Das deutsche Gesundheitssystem wird durch ein Sozialversicherungssystem getragen, d.h. es wird von Beitragszahlungen der Versicherungsmitglieder und durch die Arbeitgeber finanziert. In diesem System gibt es ein Nebeneinander von privaten und öffentlichen Anbietern, die im Rahmen der Selbstverwaltung einen Gestaltungsspielraum haben.
Unsere zentralen Forderungen im Überblick:
- Die medizinische Versorgung auf dem Land muss ebenso wie in den Städten für alle Menschen gleichermaßen auf einem hohen Niveau sichergestellt werden.
- Wir wollen die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen, damit der Gesundheitsstandort NRW auch im Bereich der Digitalisierung nachhaltig und zukunftsorientiert gestärkt wird.
- Lehren aus Corona: Die Landesregierung muss ihre geplante Reform der Krankenhausstruktur auf Eis legen (Moratorium). Langfristig muss auch über eine Reform des DRG-Systems nachgedacht werden, damit der Mensch wieder im Mittelpunkt steht und nicht die Gewinnmaximierung im Gesundheitssystem. Die Landesregierung sollte hier mit einer Bundesratsinitiative einen solchen Prozess auf Bundesebene anstoßen. Zusätzlich muss eine zentrale Lagerung von Schutzausrüstung im Land installiert werden und die Medikamentensicherstellung im Pandemiefall muss gewährleistet werden können.
Selbstverwaltung
Das deutsche Selbstverwaltungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung ist weltweit einmalig und führt zu einer schwer durchschaubaren Komplexität. Es meint zum einen die innere Selbstverwaltung der handelnden GKV-Körperschaften – also Kassenärtzliche (KBV), GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Zum anderen handelt es sich um die äußere Selbstverwaltungsstruktur, in der die genannten Körperschaften im gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Ausgestaltung des Systems vornehmen.
Mit der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung übernehmen die Krankenkassen staatliche Aufgaben und sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Dabei unterliegen die Krankenkassen zwar staatlicher Rechtsaufsicht, sie werden aber nicht vom Staat verwaltet, sondern verwalten ihre Finanzen in Eigenregie. Neben der Festsetzung des Haushaltsplans, gehören zu den Aufgaben der Selbstverwaltung zum Beispiel die Entscheidung darüber, welche Präventions- und Rehamaßnahmen gefördert oder übernommen werden. Was die wenigsten Bürger wissen ist, dass alle sechs Jahre die Versicherungsmitglieder und Arbeitgeber im Rahmen der Sozialwahlen per Briefwahl die Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung wählen können und somit zumindest geringfügig die Arbeit der Sozialversicherungsträger mitbestimmen können. Die letzten Sozialwahlen waren im Mai 2017.
Finanzierung
Die Gesetzliche Krankenversicherung wurde im Zuge der Sozialgesetzgebung 1883 begründet und von Otto von Bismarck initiiert. Die Finanzierung von Gesundheitsleistungen erfolgt über die GKV, die im Sozialgesetzbuch V geregelt ist. Die Finanzierung wird anteilig vom Arbeitgeber und von den Beiträgen der Versicherten getragen. Seit dem 1. Januar 2019 ist die Parität wiederhergestellt. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber wieder die Hälfte des Zusatzbeitrags übernehmen müssen. Zudem fließen staatlich steuerfinanzierte Zuschüsse in die Krankenversicherung. Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Höhe des individuellen Zusatzbeitrag bestimmen die Krankenkassen selbst. Wie hoch er ausfällt, hängt von der Finanzlage der Kasse ab. In der GKV waren im Jahr 2016 rund 71,4 Millionen Menschen versichert.
Unsere Initiative
- Antrag “Das derzeitige System der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen muss grundlegend überarbeitet werden! Investitionsstau bei Krankenhäusern abbauen ohne Kommunen mehr zu belasten!” Drucksachennummer 17/811
Krankenhauslandschaft NRW
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 344 Krankenhäuser und rund 120.000 Betten. Die Verweildauertage liegen durchschnittlich bei 7,2 in NRW-Kliniken bei einer 76,9%igen Bettenentlastung (Zahlen für 2017).
In NRW steht eine grundlegende Reform der Krankenhausplanung an. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat ein Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demzufolge plant die Landesregierung eine Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft in NRW. Die Umsetzung der Pläne soll Ende 2020 beginnen. Dabei lässt der Gesundheitsminister Laumann offen, welche und wie viele Krankenhäuser von einer Schließung betroffen sein werden. Gerade mit Blick auf die Lehren aus der Corona-Krise müssen diese Pläne dringend auf Eis gelegt werden.
E-Health und Telemedizin
Die Chancen, die E-Health und Telemedizin bringen, müssen im Fokus der bundes- und landespolitischen Gesundheitspolitik stehen und vollständig genutzt werden. Dabei muss der Patient ohne Wenn und Aber im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen und die Hoheit über seine Daten erhalten. Verbindliche Vorgaben zu Datensicherheit und der unproblematische Erhalt aller Inhalte der selbst gewählten elektronischen Patientenakte müssen gewährleistet sein. Außerdem müssen alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen eingebunden und an der E-Akte beteiligt werden. Auch mit Blick auf neue Versorgungsstrukturen wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen eine entscheidende Rolle spielen.
Diabetes mellitus
In NRW und Deutschland erkranken immer mehr Menschen an der Volkskrankheit Diabetes mellitus. An der sogenannten „Zuckerkrankheit“ leiden in Deutschland etwa 6,7 Millionen Menschen, davon 1,6 Millionen allein in NRW. Die Krankheitslast von Diabetes mellitus wird in den nächsten Jahren aufgrund des demographischen Wandels voraussichtlich weiter zu nehmen. NRW braucht deswegen einen Diabetes-Rahmenplan, der die Prävention und Behandlung der Erkrankung stärkt. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion im September dieses Jahr eine Große Anfrage an die Landesregierung zur Situation der Diabeteserkrankungen in NRW gestellt.
Große Anfrage: Situation der Diabeteserkrankungen in NRW
Weitere Informationen
- Drucksache 17/7458 (Große Anfrage Diabetis)
- Drucksache 17/8340 (Antwort der Landesregierung)