Teilhabe und Zugehörigkeit statt Ausgrenzung

Ich selbst bin 1965 in Deutschland geboren. Wäre ich bei meiner Einbürgerung gezwungen gewesen, eine Entscheidung zwischen der deutschen und der türkischen Staatsbürgerschaft zu treffen, wäre es eine emotional belastende Entscheidung gewesen. Denn: Meine Eltern, die Anfang der 60er Jahre aus der Türkei nach Deutschland kamen, blieben bis zu ihrem Lebensende in Deutschland – und ebenso lange türkische Staatsbürger. Eine ausschließliche Wahl hätte mich aufgerieben zwischen meiner Verbundenheit zu Deutschland als meine Heimat  auf der einen und zu dem Herkunftsland meiner Eltern, das auch ein Teil von mir ist, auf der anderen Seite. Zum Glück musste ich mich zur damaligen Zeit nicht entscheiden.

Heutzutage ist die Situation eine andere: In Deutschland gilt im Rahmen der Einbürgerung der Grundsatz, dass Mehrstaatigkeit vermieden werden soll. Eine Person, die sich einbürgern lassen möchte, muss ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Ich finde: Das entspricht nicht dem Zeitgeist einer offenen Demokratie und globalisierten Welt, in der wir leben. Deutschland ist seit Jahrzehnten eine Migrationsgesellschaft, Ein- und Auswanderung sind längst zur Normalität geworden. Menschen identifizieren sich mit mehr als einem Staat, binationale Ehen sind zur Normalität geworden. Viele Kinder haben Eltern, die aus unterschiedlichen Ländern stammen, aber in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt führen. Diesen Realitäten dürfen wir uns nicht weiter versperren.


Eine Mehrklassengesellschaft

Besonders kritisch sehe ich die Ungleichbehandlung von Migrantinnen und Migranten aus unterschiedlichen Ländern. Während in Deutschland lebende Europäerinnen und Europäer sowie weitere Drittstaaten – insgesamt bis zu 50 Nationen – zwei Staatsbürgerschaften innehaben dürfen, ist dies für andere Drittstaaten – darunter  die Türkei – nicht möglich. Viele Türkeistämmige fühlen sich bei der aktuellen Rechtslage benachteiligt – völlig zurecht, wie ich finde. Es kann nicht sein, dass wir die doppelte Staatsbürgerschaft nur einer Auswahl an Einwanderinnen und Einwanderern ermöglichen und andere davon ausschließen.


Jetzt gilt‘s

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die zunehmende Polarisierung unserer Gesellschaft. Die rassistisch motivierten Mordanschläge von Kassel, Halle und Hanau waren getragen von einer Gesinnung, die den Menschen unterschiedlicher Herkunft, Hautfarbe und Religion grundsätzlich ihr Lebensrecht in Deutschland abspricht. Wer die freiheitliche Demokratie und unsere offene Gesellschaft sichern und weiter ausbauen will, muss dieser Gesinnung entschieden entgegentreten – einerseits mit einer offenen Auseinandersetzung mit dem verbreiteten rechtsextremen, rassistischen und menschenfeindlichen Gedankengut, andererseits mit einer Stärkung der Rechte und Teilhabemöglichkeiten derjenigen, die die Zielscheibe rassistischer Ideologien und Aktionen sind.

Unsere Antwort auf die Versuche der Ausgrenzung von Minderheiten muss die Stärkung ihrer Zugehörigkeit sein. Deswegen stellen wir als SPD-Fraktion im Plenum diese Woche den Antrag, mit einer Bundesratsinitiative auf die längst überfällige Modernisierung des Rechts hinzuwirken. Außerdem fordern wir, dass die Landesregierung innerhalb Nordrhein-Westfalens alle Möglichkeiten ausschöpft, um insbesondere der ersten Generation der Einwanderinnen und Einwanderer die Einbürgerung zu ermöglichen und damit endlich ihre außergewöhnliche Lebensleistung zu würdigen.


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