In der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Kindesmissbrauch“ (PUA IV) wurde ein Oberarzt vernommen, der im Herbst 2017 ein Opferkind untersuchte. Laut Akten des Jugendamtes des Kreises Höxter soll der Oberarzt ausdrücklich auf die Notwendigkeit zur Untersuchung auf sexuellen Missbrauch hingewiesen worden sein. Diesem hat der Oberarzt deutlich widersprochen. Hierzu erklären Jürgen Berghahn, Sprecher, und Andreas Bialas, Obmann der SPD-Fraktion im Landtag NRW im PUA IV:

Jürgen Berghahn:

„Unsere Befürchtungen haben sich heute bestätigt. Das Jugendamt Höxter hat zu keinem Zeitpunkt die Klinik über den Verdacht des sexuellen Missbrauchs informiert. Damit entspricht der schriftliche Hinweis in den Akten des Kreises Höxter, wonach es einen telefonischen Kontakt genau diesbezüglich gegeben haben soll, nicht der Realität.“

Andreas Bialas:

„Die Richtigkeit und Wichtigkeit der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den Veränderungen der Akten in Höxter hat sich heute bestätigt. Wir fragen uns, wie der Landrat des Kreises Höxter zu diesen Erkenntnissen steht. Wie kann es einen nachträglichen Vermerk über ein Telefonat geben, das nie stattgefunden hat?“

Außerdem hat der heutige Zeuge bekundet, dass er dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs im Herbst 2017 nachgegangen wäre, wenn er denn davon gewusst hätte. Hierzu erklärt Jürgen Berghahn:

„Es gab eine Chance, den Missbrauch eines kleinen Mädchens und vielleicht vieler weiterer Opfer des Sexualstraftäters Mario S. ein Jahr früher zu beenden. Diese wurde nicht nur vertan – es wird behauptet, man habe alles dafür getan. Dies ist heute eindeutig widerlegt worden.“