Der PUA II „Hochwasserkatastrophe“ hat heute in einer Sondersitzung die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ina Scharrenbach, vernommen. Aktueller Anlass dafür war, dass die Ministerin dem Untersuchungsausschuss relevante Akten zur Aufklärung der Hochwasserkatastrophe vorenthält. In der Vernehmung hat sie allerdings keinerlei Bereitschaft erkennen lassen, dem Parlament weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die der Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse dienen können. Hierzu erklärt René Schneider, Obmann der SPD-Fraktion im PUA II:

„Für Frau Scharrenbach war die Hochwasserkatastrophe nach eigener Aussage schon am 16. Juli vorbei. Mit dieser Einschätzung dürfte die Ministerin zwar ziemlich alleine da stehen. Dennoch begründet sie damit, dem Ausschuss keine Akten zur Aufklärung mehr liefern zu müssen. Das ist Wortklauberei und widerspricht dem Geist des Untersuchungsauftrages.

Ein solches Verhalten hat bei Frau Scharrenbach allerdings Methode. Während sie sich noch in der vergangenen Legislaturperiode hinter dem Begriff der ,Gefahrenabwehr‘ verschanzt hatte, für die sie nicht zuständig sei, mauert sie nun also erneut. Dieses Mal enthält sie dem Ausschuss die relevanten Akten mit Verweis darauf vor, dass der Untersuchungsauftrag nur vom Zeitraum ,während‘ der Katastrophe umfasst sei und sie deshalb keinen Beitrag zur Aufarbeitung der Bewältigung leisten dürfe.

Frau Scharrenbach vertritt die Ansicht, dass die Hochwasserkatastrophe nur wenige Tage gedauert habe. Wie man das den Menschen erklären will, die noch Monate danach und zum Teil bis heute die Katastrophe bewältigen müssen, erschließt sich mir nicht. Wer weiß, wo die Ministerin Ende Juli 2021 ihre Zeit verbracht hat, versteht, warum sie sich hinter der Auslegung von Begrifflichkeiten versteckt. Sie stellt damit eigene Interessen über das Anliegen, gemeinsam mit dem Parlament eine umfassende Analyse zum Schutz vor künftigen Hochwassern zu erarbeiten. Ihrer Verantwortung wird die Ministerin damit nicht gerecht.“