21. Mai 2021
Verfassungsverstoß von Biesenbach belastet unsere Aufklärungsarbeit
In der heutigen Sondersitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV (PUA Kindesmissbrauch) hat Justizminister Biesenbach davon berichtet, dass er aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes keine Konsequenzen für sich zieht. Immerhin hat er angekündigt, mehr Pseudonymisierer einzustellen, um die noch fehlenden 60.000 Blatt umfassenden Akten schneller liefern zu können. Dennoch werde der PUA bis zum Ablauf der Wahlperiode nicht alle verfügbaren Akten vorliegen haben.
Hierzu erklären Jürgen Berghahn, Sprecher, und Andreas Bialas, Obmann der SPD-Fraktion im Landtag NRW im PUA IV:
Jürgen Berghahn:
„Wer will den Opfern und deren Familien erklären, dass nach zwei Jahren noch immer nicht alle Akten aus dem Justizministerium vorliegen? Wir haben schon vor Monaten gefordert, die Anzahl der Pseudonymisierer deutlich zu erhöhen. Erst jetzt – nach dem Urteil des Verfassungsgerichts – lenkt der Justizminister endlich ein. Dabei könnten alle Akten längst da sein. Nun liegt es an dem Minister, seine Ankündigung auch unverzüglich umzusetzen. Es ist ohnehin ein Skandal, dass die Arbeit des PUA durch einen Verfassungsverstoß des obersten Hüters der Verfassung begangen wurde.“
Andreas Bialas:
„Der Minister hat heute behauptet, es gäbe für ihn keine Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Wie kann er nur leugnen, dass sein persönlicher Verfassungsverstoß, Akten zu spät und unvollständig zu liefern, festgestellt wurde? Das Urteil des höchsten Gerichts in NRW als Hüter der Verfassung nicht anzuerkennen, ist ein Eklat.“

Andreas Bialas
Sprecher im PUA "Kindesmissbrauch" und kulturpolitscher Sprecher

Andreas Bialas
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