Heute wurde im nordrhein-westfälischen Landtag über das neue EU-Urheberrecht debattiert. Im Mittelpunkt stand dabei Artikel 13 der Urheberechtsreform, der faktisch eine Pflicht zur Einführung von Upload-Filtern vorsieht. Dazu erklären Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Eine Urheberrechtsreform, die den Artikel 13 in seiner jetzigen Form beinhaltet, ist aus Sicht der SPD-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Auch der auf Bundesebene zwischen SPD und CDU/CSU geschlossene Koalitionsvertrag regelt die Frage möglicher Upload-Filter eindeutig. Der Koalitionsvertrag gilt und muss Richtschnur für mögliche Abstimmungen sein.

In der Öffentlichkeit und insbesondere im Netz stößt Artikel 13 der Urheberrechtsreform auf breiten Widerstand – aus Protest ging deshalb heute die deutschsprachige Internetpräsenz von Wikipedia offline. Die Hinterzimmer-Politik der CDU und Konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), die die Abstimmung über die Urheberrechtsreform im Europäischen Parlament vorziehen wollten, schadet dem demokratischen Diskurs. Wir fordern einen fairen und demokratischen Umgang mit den Kritikern im derzeitigen Abstimmungsprozess. Taktische Verschiebungen von geplanten Abstimmungen lehnen wir ab.

Von der nordrhein-westfälischen Landesregierung war zu dem Thema bisher wenig bis gar nichts zu vernehmen, außer des abwegigen Vorschlags eines ‚Deutschlandmodells‘, dem zufolge auf Upload-Filter in Deutschland verzichtet werden könnte – egal, was auf EU-Ebene entschieden wird.
Insgesamt beinhaltet der Gesetzestext der Urheberrechtsrichtlinie viele sinnvolle Punkte, um Autorinnen und Autoren, Künstlerinnen und Künstler sowie Verwerter an den Einnahmen von digitalen Plattformen zu beteiligen. Die SPD-Fraktion setzt sich für die Einführung alternativer Vergütungsregelungen zur Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte ein. Die Upload-Filter wären dann überflüssig.“

Hintergrund:
Upload-Filter sind nicht nur sehr teuer, sondern auch sehr fehleranfällig. Es ist zu befürchten, dass neben illegale auch viele legale Inhalte blockiert werden. Die faktische Pflicht zur Einführung von Upload-Filtern könnte zudem die Marktmacht der großen Plattformen erweitern, da diese die finanziellen Ressourcen haben, um Upload-Filter zu entwickeln und an andere Unternehmen zu verkaufen. Start-ups und kleinere Wettbewerber trifft die Reform somit ungleich härter. Vertreterinnen und Vertreter der Sozialdemokraten haben deshalb im EU-Parlament Änderungsanträge eingebracht, um statt der Einführung von Upload-Filtern das im Internet bewährte rechtliche Prinzip "Notice-and-Take-down“ beizubehalten.