Die SPD-Landtagsfraktion bringt den Entwurf des „Gebührenfreiheitsgesetzes“ in den Landtag ein. Es ist nötig, weil CDU und FDP Studiengebühren einführen wollen. Das Gesetz ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Strategie für die Sicherung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen. Vor allem verhindert es aber massive persönliche Härten und Ungerechtigkeiten bei betroffenen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern.
Entweder hat Schwarz-Gelb die Argumente für und wider des von ihnen im Koalitionsvertrag festgehaltenen Studiengebührenmodells noch nicht vollständig abgewogen oder die Koalition macht bewusst ideologische Politik gegen die Interessen des Landes und der Wissenschaft. Denn die Nachteile sind zahlreich: Die Internationalisierung der Wissenschaft leidet, guter wissenschaftlicher Nachwuchs bricht weg und Fachkräfte gehen verloren. Zudem konnte die NRW-Wirtschaft davon profitieren, dass viele ausländische Studierende hier ihren Abschluss machten und dann zwischen deutschen und Unternehmen in ihrer Heimat als Transmissionsriemen dienten und so Aufträge für hiesige Unternehmen sicherten.
All das droht durch die Gebühreneinführung nun wegzubrechen. Vor allem bedeutet das Studiengebührenmodell aber extreme finanzielle Hürden für ausländische Studierende. Dies führt für die Hochschulen aber nur zu vermutlich sehr geringen Mehreinnahmen (wann ist auch völlig offen), bei erheblich mehr Bürokratieaufwand (Einzelfallprüfungen drohen). Alles in allem gibt es demgegenüber nicht annährend genug sachliche Argumente, welche die Gebühreneinführung rechtfertigen würden, und es gibt sogar noch weitere Argumente dagegen (wie zum Beispiel Entwicklungszusammenarbeit oder Wertevermittlung). Aber Studiengebühren gegen rationale Argumente einzuführen, nur weil CDU und FDP einen Formelkompromiss brauchten, das widerspricht allen Lippenbekenntnissen, für die Menschen in NRW Politik machen zu wollen.
DS 17/85