07. März 2018
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes muss Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung in NRW stärken
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die SPD-Fraktion im Landtag NRW wird sich in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren zum Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes dafür einsetzen, dass das Gesetz einen spürbaren Beitrag für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen leistet. Wir werden sicherstellen, dass die Rechte der Menschen nicht zum Spielball von Kosteneinsparungen und Sozialabbau werden.
Das Bundesteilhabegesetz muss in NRW so umgesetzt werden, dass Menschen mit Behinderung alle Angebote aus einer Hand erhalten und nicht von Behörde zu Behörde laufen müssen.
Die Anhörung hat ganz klar gezeigt, dass die Verbände sich dafür aussprechen, dass die Fachleistungen der Eingliederungshilfe ausnahmslos und unabhängig vom Alter der Leistungsberechtigten in die Zuständigkeit der Landschaftsverbände gehören. Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass die Menschen mit Behinderung in NRW unabhängig vom Wohnort gleichwertige Leistungen erhalten.“

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