Mit dem Nachtragshaushalt 2017 hat die neue schwarz-gelbe Landesregierung beschlossen, einmalig die Krankenhausinvestitionsförderung zu erhöhen. An der Gesamtsumme von insgesamt 250 Millionen Euro sollen allerdings die Kommunen in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro beteiligt werden. Aufgrund der damit verbundenen großen Belastungen für viele Kommunen hat die SPD-Landtagsfraktion nunmehr für den 29. September 2017 eine Sondersitzung des zuständigen Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen beantragt. Dazu erklärt Sven Wolf, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
"Um eine hohe Qualität und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sicherzustellen, ist eine ausreichende Finanzierung unerlässlich. Das Vorhaben der CDU/FDP-Koalition ist allerdings inakzeptabel. Sie verkauft der Öffentlichkeit hier auf unverfrorene Weise Wohltaten, die sie sich durch die Kommunen teuer bezahlen lässt, jedoch eigentlich durch das Land getragen werden müssten.
Wir sorgen dafür, dass sich nun auch der zuständige Fachausschuss des Landtags mit den Plänen der Landesregierung beschäftigt. Den Griff in die städtischen Kassen können und werden wir der schwarz-gelben Landesregierung nicht durchgehen lassen. Es ist ein bislang beispielloser Vorgang, dass es sich eine Landesregierung so kurz nach ihrem Amtsantritt bereits mit den Kommunen verscherzt hat."
Hintergrund:
Die CDU/FDP-geführte Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 5. September 2017 den Entwurf des Nachtragshaushalts 2017 verabschiedet. Dort sind unter anderem 250 Millionen Euro höhere Investitionsfördermittel für die Krankenhäuser vorgesehen. Diese an sich begrüßenswerte Maßnahme im Sinne der Krankenhausinfrastruktur führt zu einer Erhöhung der Krankenhausumlage für die Kommunen in Höhe von 100 Millionen Euro, die zudem noch in diesem Jahr ergebniswirksam wird. Nicht nur die Höhe der kommunalen Mitfinanzierung, sondern auch die Kassenwirksamkeit zu einem so späten Zeitpunkt in der Haushaltsausführung stellt eine besondere Belastung der Städte und Gemeinden dar, die das Handeln des Landes auch in rechtlicher Hinsicht problematisch macht.