Heute fand im nordrhein-westfälischen Landtag eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 (GFG 2018) sowie zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes befasst hat. Dazu erklärt Sven Wolf, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion im Landtag NRW:
„Die Anhörung hat deutlich gezeigt, zu welchen Schieflagen die künftige Finanzierung des Stärkungspaktes führt. Starke Städte werden sofort entlastet und leisten über den Kommunalsoli keinen Beitrag mehr. Alle anderen Städte in NRW werden sich weiterhin beteiligen. Das führt zu massiven Schieflagen zwischen finanzstarken und finanzschwachen Städten. Das ist und bleibt unsozial und unsolidarisch. In Summe führt dies zu einer zehnmal höheren Entlastung für die starken Städte.
 
Zudem hat die Anhörung deutlich die Tricks der Landesregierung entlarvt. Nicht nur, dass die Integrationspauschale nicht weitergeleitet wird. Besonders dreist, beinahe versteckt, werden die Bundesmittel nicht in die Verteilung an die Kommunen einbezogen. Denn NRW bekommt für den Berechnungszeitraum des GFG 760 Millionen, davon stünden den Städten und Gemeinden 23 % zu, somit werden den Städten 175 Millionen Euro vorenthalten.“
 
 
Hintergrund Stärkungspakt:
Im Jahr 2011 hatte die damalige SPD-geführte Landesregierung den Stärkungspakt Stadtfinanzen aufgelegt, um überschuldete Kommunen bei der Sanierung ihrer Haushalte zu unterstützen. Von den Konsolidierungshilfen des Stärkungspakts in Höhe von insgesamt rund 5,76 Milliarden Euro werden 3,65 Milliarden Euro durch das Land geleistet und 2,11 Milliarden Euro von der kommunalen Solidargemeinschaft finanziert.
 
Die Finanzierung durch die kommunale Solidargemeinschaft erfolgt bisher zum einen durch einen Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Zum anderen werden finanzstarke Kommunen  über eine Abundanzumlage zur Finanzierung herangezogen. Grund für die Einführung der Abundanzumlage war die Tatsache, dass anderenfalls der kommunale Anteil der finanziellen Mittel für den Stärkungspakt ausschließlich über den Vorwegabzug im GFG und damit von finanzschwachen Kommunen aufgebracht würde. Nach dem Entwurf der schwarz-gelben Landesregierung zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes soll die Abundanzumlage in Höhe von insgesamt 91 Millionen Euro zum Jahr 2018 ersatzlos abgeschafft werden. Daneben soll der Vorwegabzug im GFG zur Finanzierung des kommunalen Anteils im Stärkungspakt zwar bis 2020 auf 94 Millionen Euro verringert, grundsätzlich aber beibehalten werden. Dies führt zu ungerechten Verschiebungen zu Lasten finanzschwacher Kommunen.
 
Hintergrund Integrationskosten:
Der Bund stellt dem Land Nordrhein-Westfalen eine Integrationspauschale in Höhe von 434 Millionen Euro jährlich für flüchtlingsbedingte Mehrkosten zur Verfügung. CDU und FDP forderten vor der Landtagswahl die direkte Weiterleitung dieser Mittel an die Kommunen. Hiervon ist die schwarz-gelbe Landesregierung jedoch nach der Wahl abgerückt. Vielmehr nimmt die Landesregierung diesbezüglich den Kommunen sogar noch Geld weg!  Dies hängt damit zusammen, dass im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs finanzschwache Kommunen an den Gemeinschaftssteuereinnahmen des Landes beteiligt werden. Die Gemeinschaftssteuern werden bei der Ermittlung der Verbundmasse üblicherweise um solche Landeseinnahmen bereinigt, die das Land bereits auf direktem Weg an die Kommunen weiterleitet, um eine „doppelte Zählung“ zu vermeiden.
Beim Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 hat die Landesregierung nun eine Bereinigung auch für die Einnahmen aus der Integrationspauschale des Bundes vorgenommen, die es für die Jahre 2016 und 2017 erhalten hat – obwohl sie die Integrationspauschale nicht an die Kommunen weiterleitet! Damit wird den Kommunen ein Betrag von rund 175 Millionen Euro entzogen.