Der Gesetzentwurf für das neue Spielbankgesetz liegt vor. Dazu erklären Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion im Hauptausschuss des NRW-Landtags, und Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Das neue Spielbankgesetz
dient ausschließlich dem Ziel, die Privatisierung der landeseigenen
Spielbanken weiter voran zu treiben. Obwohl durch die verbesserte
Situation der NRW-Spielbanken kein wirtschaftlicher Grund mehr für den
Verkauf besteht, hält die Landesregierung um jeden Preis an ihren
Privatisierungsplänen fest. Mit dem zusätzlichen Standort und der
Verlängerung der Lizenzlaufzeit von 10 auf 15 Jahren will die
Landesregierung vor allem den Gewinninteressen möglicher Käufer wie z.B.
der Gauselmann-Gruppe entgegen gekommen.
Der Schutz vor Spielsucht
und die Arbeitnehmerinteressen drohen dabei auf der Strecke zu bleiben.
Die Sorge ist berechtigt und hochaktuell, denn gerade erst wurden die
Tarifverhandlungen bei Westspiel abgebrochen.
Hier zeigt sich mal
wieder die kalt kalkulierende Privat-vor-Staat-Ideologie von CDU und
FDP. Die Kosten dieser Politik, die etwa aus der Spielsucht resultieren,
trägt am Ende der Steuerzahler. Ihrer gesamtgesellschaftlichen
Verantwortung wird die Landesregierung damit einmal mehr nicht gerecht.“