Die Kritik auch des Landesrechnungshofes an der Finanzpolitik der schwarz-grünen Koalition ist deutlich. Sowohl die Zweckbestimmung als auch der Finanzbedarf für ihr Krisenbewältigungsgesetz sind viel zu vage. Dazu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Immer wieder haben wir die schwarz-grüne Koalition darauf hingewiesen, dass ein Krisenbewältigungsgesetz kein Schnellschuss sein darf. Zunächst hätte die Landesregierung klären müssen, wer Hilfe benötigt. Im zweiten Schritt definieren wie geholfen wird und dann kalkulieren, wie viel Geld dafür gebraucht wird. Zu guter Letzt hätte sie dann die Frage beantworten müssen, in welcher Höhe man dafür neue Kredite aufnehmen muss. CDU und Grüne sind stets den umgekehrten Weg gegangen und den auch nie zu Ende. Das rächt sich jetzt. Nun gilt es zu retten, was noch zu retten ist.

Wir müssen jetzt endlich für schnelle Hilfen sorgen und umgehend ein rechtssicheres Maßnahmenpaket auf den Weg bringen, mit dem wir die Krise bekämpfen. Die SPD-Fraktion ist dazu bereit und unsere Prioritäten sind klar. Familien müssen von Gebühren für Bildung und Mobilität entlastet werden. Kleine und mittlere Unternehmen brauchen Unterstützung, damit wir Wertschöpfung und Arbeitsplätze in NRW sichern können. Unsere Städte und Gemeinden müssen finanziell besser ausgestattet werden, um Schließungen von Einrichtungen zu verhindern, um Vereine zu retten und um Menschen zu helfen, die von der Inflation besonders hart getroffen werden. Konkret wollen wir ein erstes Maßnahmenpaket in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zügig auf den Weg bringen.

950 Millionen Euro dienen dabei der Entlastung der Familien durch die Übernahme der Kosten für Mittagessen in Schulen und Kindertagestätten, durch die Erstattung der Gebühren für Kitas und den Offenen Ganztag sowie die Erstattung der Elternbeiträge für Lehrmittel an Schulen. Zur Unterstützung von besonders betroffenen Menschen, die ihre Energiekosten nicht mehr bezahlen können, und zum Erhalt der sozialen, gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Infrastruktur wollen wir eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Damit helfen wir Vereinen und Verbänden, die in ihrer Existenz bedroht sind, aber auch den Menschen, die mit Öl und Pellets heizen, in dem Fall, dass ihre Heizkosten über den Sätzen des Energiepreisdeckels steigen.

Unsere Städte und Gemeinden sollen finanzielle Hilfen in Höhe von 1,15 Milliarden Euro erhalten. Wir müssen verhindern, dass sie bedingt durch die Krise Leistungen streichen, Abgaben erhöhen oder Investitionen in die Infrastruktur stoppen, die vor allem von kleinen und mittelständischen Betrieben realisiert werden. Für die Unternehmen selbst planen wir zunächst 200 Millionen an Liquiditätshilfen ein. Zur Überbrückung der Monate bis zur Einführung des 49-Euro-Tickets wollen wir mittels eines Zuschusses in Höhe von 200 Millionen Euro eine Mobilitätsprämie einführen. Die Erhöhung der Pauschalen im Kinderbildungsgesetz soll vorgezogen werden, um kurzfristig mit rund 140 Millionen Euro die Träger der Kindertagestätten zu entlasten.

Die Frage, in welcher Höhe das Land für dieses erste Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Krise neue Kredite aufnehmen muss, kann nur die Landesregierung beantworten. Finanzminister Dr. Optendrenk muss umgehend dem Landtag darstellen, ob der laufende Haushalt wie vom Parlament beschlossen von der Landesregierung vollzogen wird oder ob – beispielsweise bei der Besetzung der Lehrerstellen – Mittel nicht abgerufen werden und für ein Krisenbewältigungsprogramm zur Verfügung stehen.“