Zur anstehenden Novellierung des Kunsthochschulgesetzes hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW heute einen Änderungsantrag beschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem die Einführung von Richtlinien zur Verhinderung von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. Hauptanliegen des Antrags ist es, die soziale Situation von Lehrbeauftragten zu sichern und dauerhaft zu verbessern. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht vor, den Lehrbeauftragten die Mitgliedschaft an den Hochschulen zu entziehen und nur in Ausnahmefällen zu verleihen. Hierzu erklärt Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Der Gesetzesentwurf der Landesregierung ist in vielen Bereichen nicht akzeptabel. Wir begrüßen zwar grundsätzlich, dass die Landesregierung mehr feste Stellen an den Musikhochschulen schaffen will. Dass diese jedoch durch Verschlechterungen der sozialen Situation der Lehrbeauftragten finanziert werden sollen, ist nicht hinnehmbar.

Für einen wahren Affront erachten wir den Verlust der Mitgliedschaft an den Hochschulen. Dieser Vorschlag zeigt, dass die häufig jahrzehntelange Arbeit der Lehrbeauftragten im Ministerium wenig geschätzt wird. Geradezu absurd ist der Vorschlag, dass Lehrbeauftragten im Ausnahmefall der Mitgliedsstatus an der Hochschule verliehen werden kann. Diese Form der Abhängigkeit demokratischer Teilhabe von einem Akt der Übertragung durch die Hochschulleitung lässt mangelndes Demokratieverständnis erkennen.

Die Diskussion über die Perspektive der Lehrbeauftragen an den Musikhochschulen in NRW ist im vollem Gange. In diesen Punkten waren sich auch die Expertinnen und Experten in der Anhörung einig. Wir lehnen daher die aktuellen Änderungen im Gesetzentwurf der Landesregierung und die bekannt gewordenen Veränderungen in der Vergütungsrichtlinie ab.

Stattdessen haben wir heute einen klaren Beschluss gefasst. Unser Änderungsantrag setzt an den größten Kritikpunkten der Lehrbeauftragten und Experten an. Wir wollen eine sozialverträgliche Perspektive für alle Beschäftigten an den Kunsthochschulen in Nordrhein-Westfalen. Das umfasst die soziale Absicherung, die demokratische Mitbestimmung und die Zukunftsperspektive der Lehrbeauftragten. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie hier nachbessert und unserem Änderungsantrag zustimmt. Der aktuelle Entwurf destabilisiert die Arbeit der Kunsthochschulen und das Leben der Lehrbeauftragten. Beides gilt es zu verhindern.“