Zur Entwicklung bei den verkaufsoffenen Sonntagen in NRW erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Darstellung von Minister Pinkwart, die neuen rechtlichen Regelungen zur Ladenöffnung in NRW würden weitgehend reibungslos funktionieren, zeugen von völliger Verkennung der Lage: Es herrscht nach wie vor ein Höchstmaß an Unsicherheit. Es ist derzeit im Übrigen überhaupt nicht erkennbar, dass es zu einer Ausweitung von verkaufsoffenen Sonntag kommt.

Nach altem Recht sind vielfach vier Sonntage genutzt worden. Neue und zusätzliche Sachgründe führen eben nicht automatisch zu zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen, die Begründungspflicht bleibt eben weitgehend erhalten und ist zudem extrem klageanfällig wie zuletzt die erfolgreichen Klagen von ver.di belegen. Auch die 38-Seiten starke und teilweise fragwürdige Handreichung des Ministeriums für die Kommunen zu dem Thema zeigen, dass die Strategie ,Konflikt statt Dialog‘ bei der Ladenöffnung nicht aufgeht. Dass es zahlreiche rechtlich nicht angegriffene Sonntagsladenöffnungen gibt, war auch in der Vergangenheit so und sagt nichts über die Qualität des neuen Gesetzes aus.

Wir fordern weiter die Rückkehr zum Dialog am Runden Tisch, um einvernehmliche Lösungen zu suchen. Die Behauptung, die Ausweitung der Sonntagsöffnung von 4 auf 8 bei 365 Tagen/24Stunden Onlinehandel sei ein Mittel gegen die online-Konkurrenz, wäre zum Lachen, wenn nicht die Beschäftigten und ihre Familien die Leidtragenden dieser einseitigen und wirkungslosen Vorgehensweise wären. Ganz abgesehen von den Kommunen, die weiter umfassende Begründungen einschließlich von Besucherprognosen für ihre Entscheidungen darstellen müssen. Zudem finden sich im geänderten Gesetz völlig ungeeignete Sachgründe, die den Kommunen für eine rechtssichere Entscheidung so gar nicht helfen, die Entscheidung des OVG Münster belegt. Die Kommunen müssen also weiter damit rechnen, dass ihre Ladenöffnungsbeschlüsse beklagt werden. Rechtsfrieden sieht anders aus.“