Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III) hat gleich zu Beginn seiner Arbeit die Landesregierung aufgefordert, alle relevanten Daten zum Fall des zu Unrecht inhaftierten Amad A. zu übermitteln. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass Originaldaten nicht gelöscht werden dürfen. Dieser Aufforderung ist der Innenminister zunächst nachgekommen. Er ordnete am 3. Dezember 2018 bezogen auf die Sicherung der Daten des im Zellenbrand verstorbenen Amad A. an: „Im Hinblick auf die für den Sachverhalt potentiell relevanten Unterlagen ist sicher zu stellen, dass es nicht zu Löschungen kommt. Es ist insbesondere zu vermeiden, dass automatisierte Löschungen erfolgen. Falls Löschungen systembedingt nicht ausgesetzt werden können, müssen potentiell relevante Unterlagen gesichert werden.“ Noch im September 2020 wurde im PUA III mitgeteilt, dass das Innenministerium eine Löschung verhindern werde. Nun wurde in der Sitzung des PUA III am 11. Mai 2021 bekannt, dass entgegen aller Zusagen dennoch Daten von Amad A. aus dem Fahndungssystem ViVA automatisiert gelöscht wurden. Dies hätte durch einen händischen Eingriff der Fachadministratoren im Verantwortungsbereich des Innenministers verhindert werden können und müssen.

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat mit heutigem Schreiben eine Sondersitzung des PUA III beantragt, um offene Fragen zum Ausmaß und den Folgen der rechtswidrigen Datenlöschung direkt an Innenminister Reul zu richten. Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und Sprecher im PUA III:

„Es stehen viele offene Fragen im Raum, denen sich der Innenminister in einer Sondersitzung sehr zeitnah stellen muss. Die Öffentlichkeit hat das Recht darauf zu erfahren, wieso beweiserhebliche Daten über die Inhaftierung von Amad A. vor Abschluss der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses gelöscht wurden.

Der Innenminister wird erklären müssen, wieso seine eigenen Behörden gegen seinen Erlass aus dem Dezember 2018 verstoßen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist außerdem unklar, ob beweiserhebliche Daten durch die Löschung endgültig weg sind oder ob sie vollständig rekonstruiert werden können. Das ist für die Frage relevant, ob jetzt ein externer, neutraler Datensachverständiger zur Prüfung eingeschaltet werden kann. Außerdem ergeben sich aus neueren Akten Hinweise, dass wir seitens des Innenministeriums und seiner Behörden bis heute immer noch nicht alle relevanten Akten erhalten haben. Auch hierzu wird er sich äußern müssen.“