In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie stellte Britta Altenkamp (SPD) den Bericht der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder 2020 vor. Hierzu äußert sich Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In NRW haben der Schutz der Kinder und deren Belange Verfassungsrang. Das allein reicht aber nicht, denn Schutzmaßnahmen muss man immer mit Leben füllen. Nur eine breite gesellschaftliche Debatte, die keinen Bereich ausspart, kann am Ende den Kindern helfen. Deshalb beginnen wir vor unserer Tür zu kehren. Wir gucken, was Politik für den Schutz der Kinder in NRW tun kann.

Es darf nicht sein, dass ein Kind nach einer Tat im Schnitt sieben Erwachsene ansprechen muss, bis ihm geglaubt wird. Misshandlung und Missbrauch lassen uns sprachlos zurück. Das ist nicht nur ein Problem, das ist grundlegend falsch. Wir brauchen eine Sprache und Möglichkeiten sich zu äußern, damit potentiellen Opfern geholfen werden kann. Wir müssen den Schutz der Kinder in unser Bewusstsein zurückholen.

Aus meiner Sicht brauchen wir ein Kinderschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen. Die Anhörungen haben uns deutlich gemacht, dass wir die Informationsflüsse innerhalb und zwischen staatlichen Stellen verbessern müssen. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang eine Fachaufsicht über die Jugendämter. Durch ein Kinderschutzgesetz können wir die Frage beantworten, wie wir all diese Regelungen sinnvoll und nachhaltig festschreiben können.

Wir als SPD-Fraktion werden uns des Weiteren dafür einsetzen, den Kinderschutz in den Gesetzgebungsbefugnissen zu verbessern. Wir werden uns für verpflichtende Kinderschutzkonzepte für alle Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einsetzen. Wir müssen uns alle ins Gedächtnis rufen: Schutzkonzepte machen wir nicht für Einrichtungen, sondern für die Kinder.

Deshalb ist es wichtig, diese auch mit den Kindern gemeinsam zu erarbeiten und zu bearbeiten, damit sie in der Kita, in der Schule, im Sport und in der Jugendarbeit gelebte Praxis werden. Wir müssen uns alle stärker für sexualisierte Gewalt gegen Kinder sensibilisieren. Deshalb müssen wir verpflichtende Module zum Kinderschutz in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Kräften etablieren. Das heißt für uns darüber hinaus, dass wir auch andere Ausbildungen vor dem Hintergrund des Kinderschutzes in Augenschein nehmen müssen. Damit meinem wir unter anderem die Polizei, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und die Richterinnen und Richter im Familienrecht und im Strafrecht.“