Die SPD-Fraktion hat heute einen Antrag zur Verlängerung des Umsetzungszeitraums für Schulsanierungen und -modernisierungen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Dazu erklären Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Sven Wolf, kommunal- und baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Mit dem von der vorherigen, SPD-geführten Landesregierung eingeführten Programm ‚Gute Schule 2020‘ wird den Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit zur Sanierung und Modernisierung ihrer Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Die hierfür bereitgestellten Mittel fließen derzeit nur langsam ab, obwohl es weiterhin einen großen Bedarf gibt, Schulen zu sanieren. Der Grund: In vielen Städten und Gemeinden gibt es derzeit keine ausreichenden Bau- und Planungskapazitäten, um entsprechende Maßnahmen zügig auf den Weg zu bringen.

Wir fordern die Landesregierung deshalb dazu auf, die Frist für den Abruf der Mittel auf 42 Monate zu verlängern. Dies würde den Handlungsspielraum der Kommunen erhöhen. Die Mitte-Rechts-Regierung hat bisher lediglich Änderungen angekündigt. Ein Gesetz zur Änderung der Fristen ist von der Regierung bisher nicht vorgelegt worden.

Auch ein früherer Vorschlag der SPD wurde abgelehnt. Die SPD-Fraktion hatte bereits bei den letzten Haushaltsberatungen beantragt, 80 Millionen Euro für Planungskosten bereitzustellen. Dieser Antrag wurde von CDU und FDP jedoch abgelehnt.

Im Interesse der Kommunen, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler in unserem Land hoffen wir auf Zustimmung zu unserem Antrag.“

Hintergrund:

Seit dem 01.01.2017 stellt das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm "Gute Schule 2020" den Kommunen für die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau ihrer Schulinfrastruktur über die NRW.BANK ein Gesamtkreditkontingent von zwei Milliarden Euro zur Verfügung, das in vier Tranchen zu je 500 Millionen Euro in den Jahren 2017 bis 2020 abgerufen werden kann.

Das Programm stößt in den Kommunen auf reges Interesse. Mangels ausreichender Bau- und Planungskapazitäten wird jedoch aktuell in vielen Städten und Gemeinden nur ein kleiner Teil der ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen. Einerseits machen sich hier personelle Engpässe in den kommunalen Bau- und Planungsbehörden bemerkbar. Für die Umsetzung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind in der Regel umfangreichere Planungsvorbereitungen erforderlich und das hierfür erforderliche Personal fehlt in vielen Kommunen. Andererseits kommt es auch durch die aktuell hohe Auslastung bei den Unternehmen der Bauindustrie und des Bauhandwerks zu entsprechenden Verzögerungen.