Angesichts der heute (27. März 2020) auslaufenden landesrechtlichen Regelung zur sogenannten Umwandlungsverordnung, durch die Kommunen in Wohngebieten mit Wohnraummangel die Umwandlung von Mietwohnraum in teure Eigentumswohnungen untersagen können, erklären Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender, und Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Jochen Ott:
“Die Diskussion um die sogenannte Umwandlungsverordnung entwickelt sich immer mehr zur Farce. Ministerin Scharrenbach muss jetzt endlich Farbe bekennen, denn sie trägt die politische Verantwortung dafür, den notwendigen Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen zu erhalten oder, wie im Koalitionsvertrag angedroht, nach und nach abzubauen. Weder in der letzten Ausschusssitzung noch in der letzten Plenarsitzung hat die Ministerin die Frage beantworten wollen, ob sie die Umwandlungsverordnung in Nordrhein-Westfalen am 27. März auslaufen lassen will oder ob sie sie verlängert. Die für heute anberaumte Ausschusssitzung hatte ursprünglich auch diese Thematik auf der Tagesordnung. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch von der Landesregierung zurückgezogen. Insofern ist klar, dass Ministerin Scharrenbach den Abbau des Mieterschutzes sang- und klanglos durch die Hintertür fortsetzen will, ohne dafür offiziell politische Verantwortung zu übernehmen. Das werden wir ihr nicht durchgehen lassen.”

Andreas Becker:
“Der Schutz der Bevölkerung, in angestammten Wohngebieten bleiben zu können, ist ein hohes Gut. Durch den zunehmenden Preisdruck auf dem Wohnungsmarkt wird die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen wegen wirtschaftlicher Interessen jedoch immer lukrativer. Das geht zulasten von bezahlbarem Wohnraum und damit zulasten der Mieterinnen und Mieter in unseren Städten.

Zu ihrem Schutz wurde ein landesrechtliches Instrument geschaffen, dass es den jeweiligen Städten und Gemeinden ermöglicht, die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen dort zu untersagen, wo schon heute Wohnraummangel herrscht. Diese Vorschrift dient zugleich dem Erhalt langjährig gewachsener Bewohnerstrukturen. Deshalb ist diese Verordnung sinnvoll und erhaltenswert. Sie muss über den 27. März hinaus unbefristet verlängert werden. Dass Frau Scharrenbach in dieser Sache mit der Opposition Katz und Maus gespielt hat, ist arrogant und hochnäsig und ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter in unserem Land. Es wäre absolut angemessen gewesen, in Zeiten wie diesen wenigstens die Frist für das Auslaufen der Umwandlungsverordnung zu verlängern, damit es in der Frage eine angemessene politische Auseinandersetzung gegeben hätte. So aber hat Frau Scharrenbach die Situation schamlos ausgenutzt und den Mieterschutz durch die Hintertür abgeschafft.”