Angesichts der heute (27. März 2020) auslaufenden landesrechtlichen Regelung zur sogenannten Umwandlungsverordnung, durch die Kommunen in Wohngebieten mit Wohnraummangel die Umwandlung von Mietwohnraum in teure Eigentumswohnungen untersagen können, erklären Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender, und Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Jochen Ott:
“Die Diskussion um die
sogenannte Umwandlungsverordnung entwickelt sich immer mehr zur Farce.
Ministerin Scharrenbach muss jetzt endlich Farbe bekennen, denn sie
trägt die politische Verantwortung dafür, den notwendigen Mieterschutz
in Nordrhein-Westfalen zu erhalten oder, wie im Koalitionsvertrag
angedroht, nach und nach abzubauen. Weder in der letzten
Ausschusssitzung noch in der letzten Plenarsitzung hat die Ministerin
die Frage beantworten wollen, ob sie die Umwandlungsverordnung in
Nordrhein-Westfalen am 27. März auslaufen lassen will oder ob sie sie
verlängert. Die für heute anberaumte Ausschusssitzung hatte ursprünglich
auch diese Thematik auf der Tagesordnung. Der Tagesordnungspunkt wurde
jedoch von der Landesregierung zurückgezogen. Insofern ist klar, dass
Ministerin Scharrenbach den Abbau des Mieterschutzes sang- und klanglos
durch die Hintertür fortsetzen will, ohne dafür offiziell politische
Verantwortung zu übernehmen. Das werden wir ihr nicht durchgehen
lassen.”
Andreas Becker:
“Der Schutz der Bevölkerung,
in angestammten Wohngebieten bleiben zu können, ist ein hohes Gut. Durch
den zunehmenden Preisdruck auf dem Wohnungsmarkt wird die Umwandlung
von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen wegen wirtschaftlicher Interessen
jedoch immer lukrativer. Das geht zulasten von bezahlbarem Wohnraum und
damit zulasten der Mieterinnen und Mieter in unseren Städten.
Zu ihrem Schutz wurde ein landesrechtliches Instrument geschaffen, dass es den jeweiligen Städten und Gemeinden ermöglicht, die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen dort zu untersagen, wo schon heute Wohnraummangel herrscht. Diese Vorschrift dient zugleich dem Erhalt langjährig gewachsener Bewohnerstrukturen. Deshalb ist diese Verordnung sinnvoll und erhaltenswert. Sie muss über den 27. März hinaus unbefristet verlängert werden. Dass Frau Scharrenbach in dieser Sache mit der Opposition Katz und Maus gespielt hat, ist arrogant und hochnäsig und ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter in unserem Land. Es wäre absolut angemessen gewesen, in Zeiten wie diesen wenigstens die Frist für das Auslaufen der Umwandlungsverordnung zu verlängern, damit es in der Frage eine angemessene politische Auseinandersetzung gegeben hätte. So aber hat Frau Scharrenbach die Situation schamlos ausgenutzt und den Mieterschutz durch die Hintertür abgeschafft.”