Durch die Entscheidung von Ministerpräsident Reiner Haseloff den Staatsvertrag zur Anhebung des Rundfunkbeitrags nicht auf die Tagesordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt zu setzen, kann der Rundfunkstaatsvertrag samt der Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht in Kraft treten. Der Rundfunkbeitrag bleibt damit auch nach dem 1. Januar 2021 unverändert bei 17,50 Euro. Dazu erklärt Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das populistische Gebaren der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und die damit einhergehende Absage von Ministerpräsident Haseloff an die Erhöhung des Rundfunkbeitrags erinnern an ein Stück aus dem Tollhaus. Durch den Rückzug von Haseloff vermeidet die CDU, gemeinsame Sache mit der AfD zu machen. Auf der Strecke bleibt dabei der Rundfunkstaatsvertrag. Die Beitragserhöhung, zu der alle anderen Länder bereits ihre Zustimmung erteilt oder signalisiert hatten, ist damit gestoppt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.

Dass es so weit kommen konnte, ist nicht nur ein Versagen der Bundes-CDU, sondern auch ihres stellvertretenden Parteivorsitzenden Armin Laschet. Auch in seiner Funktion als Medienminister und Ministerpräsident des größten Bundeslandes hätte er sich öffentlich viel stärker für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und die moderate Beitragserhöhung einsetzen müssen. Auch hier gilt: Wer schweigt, sagt nicht nichts.“