Am Mittwoch (06.01.2021) hat Schulministerin Gebauer in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Familienminister Stamp die Regelungen für den Schulbetrieb bis Ende Januar erläutert. Dort erklärte die Ministerin, dass  während der Betreuungsangebote „kein regelhafter Unterricht“ stattfinde. Für die Aufsicht in den Schulen komme vor allem das „sonstige schulische Personal“ in Betracht. Eine entsprechende Schulmail des Ministeriums sorgt kaum für eine Klarstellung. Hierzu erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die Zusammenarbeit von Schule und Offener Ganztagsschule (OGS) an vielen Orten gut, an manchen Orten hingegen gar nicht funktioniert. Dies liegt unter anderem daran, dass die Schule eine staatliche Einrichtung und die Lehrkräfte beim Land beschäftigt sind. Die OGS ist jedoch über einen separaten Träger mit eigenem Personal organisiert. Die Zusammenarbeit erfordert deswegen ein hohes Maß an Kooperation, rechtlich gibt es bis heute ungeklärte Fragen. Es kann unmöglich sein, dass in jeder der 2.600 Offenen Ganztagsschulen im Land ein eigenes Verfahren ausgearbeitet werden muss und dass das Land hierbei keine Vorgaben macht.

Allen ist klar, dass dieses Präsenzangebot aufrecht erhalten werden soll. Doch bei weitem nicht alle Kinder können zu Hause betreut werden. Vor allem die Kinder, deren Wohl gefährdet ist, benötigen eine verlässliche Anlaufstelle in der Schule. Mit der Notwendigkeit, sein Kind für die Betreuung aktiv anzumelden, wird hier eine zusätzliche Hürde geschaffen. Es ist kaum abzuschätzen, wie viele Kinder außen vor bleiben müssen, weil ihre Eltern das entsprechende Formular nicht ausfüllen können.

Wie so häufig ist die OGS das schwächste Glied in der Kette. Und wieder einmal nutzt das Schulministerium diese Tatsache aus und informiert diese wichtigen Einrichtungen am schlechtesten. Es wird Zeit, dass sich die Landesregierung einer strukturellen Überarbeitung des Rechtsrahmens für die OGS ernsthaft annimmt.“