Die Missbrauchsfälle in Bergisch-Gladbach, Lügde oder Münster haben die politische Debatte um eine Verbesserung der Strukturen des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen intensiviert. In Nordrhein-Westfalen existieren keine einheitlichen Strukturen für den Kinderschutz. Jugendämter sind stark unterschiedlich ausgestattet, die Zusammenarbeit zwischen Behörden ist nicht einheitlich geregelt, und Kinderschutz ist kein fester Bestandteil bei Aus- und Fortbildungen in entsprechenden Berufsgruppen. Über die Kompetenzen, die bezüglich einer Verbesserung dieser Situation landesseitig existieren, herrschte lange Unklarheit. Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu ein Rechtsgutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Landtags in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt nun vor. Hierzu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion in der Kinderschutzkommission im Landtag NRW:

„Wir dürfen uns nicht hinter Kompetenzfragen verstecken, sondern müssen als Land den bestmöglichen Beitrag zum Schutz unserer Kinder leisten. Als SPD-Fraktion waren wir immer der Auffassung, dass das Land hier über eine Fülle von Möglichkeiten verfügt. Die Ergebnisse des Gutachtens schaffen hier Klarheit – indem sie uns in unserer Auffassung recht geben. Das Land kann verbindliche Standards für die Personalbemessung, die Durchführung von Verfahren zur Kindeswohlgefährdung oder Anforderungen an Kinderschutzkonzepte landesrechtlich regeln. Weder das Bundesrecht, noch die kommunale Selbstverwaltung stellen dafür einen ausreichenden Hinderungsgrund dar.

Der nächste Schritt muss jetzt sein, ein Kinderschutzgesetz für NRW zu erarbeiten, dass in ganz Nordrhein-Westfalen hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Darin wollen wir Mindestanforderungen für die personelle Ausstattung des Kinderschutzes vor Ort formulieren, Netzwerkstrukturen fördern und verbindlich aufstellen und den Kinderschutz als Pflichtmodul in der Ausbildung etwa von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern sowie im Polizeibereich verankern. Rechtlich verfügt das Land über umfangreiche Befugnisse, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen verbindlicher und besser zu regeln. Es kommt auf den politischen Willen an, diese Spielräume zu nutzen.“