In der morgigen Plenardebatte wird sich der Landtag NRW auf Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 17/15882) erneut mit Erschließungsbeiträgen für Straßen beschäftigen. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 (1 BvL 1/19), wonach eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der Vorteilslage verfassungswidrig ist.

Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist von allen Experten vorhergesagt worden und kommt damit nicht überraschend. Es war absehbar, dass die Forderung von Beiträgen für die Ersterschließung von Straßen, die teilweise seit einhundert Jahren existieren, einer Entscheidung aus Karlsruhe nicht standhalten werden.

Nun ist die bisherige Regelung in NRW durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr anwendbar. Das heißt letztlich, dass die NRW-Kommunen nun eine verfassungswidrige Regelung verfassungskonform auslegen und anwenden müssen – solange, bis es eine neue gesetzliche Grundlage gibt. Das ist gerade kleineren Kommunalverwaltungen nicht zumutbar. Hier muss der Gesetzgeber aktiv werden.

Den Zeitdruck und das Anwendungsproblem der Kommunen hätte die Landesregierung verhindern können, wenn sie nicht auf Zeit gespielt hätte. Wir haben bereits 2020 eine entsprechende Initiative in das Parlament eingebracht. Es gibt landesrechtliche Regelungen in anderen Bundesländern, die das Problem lösen und an denen man sich orientieren kann.

Jetzt muss schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Denn das Problem drückt in nahezu allen Kommunen Nordrhein-Westfalens. In einigen Kommunen sind nicht einmal die Hälfte aller Straßen erstabgerechnet.“